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Habe mal wieder die Fragen und Antworten bei user.bahn durchgelesen.
Folgendes habe ich gefunden und trage es hier per Paste und Copy ein.
Die Antworten liegen nur wenige Tage auseinander und widersprechen sich.
Im reinen Verbundverkehr des RMV ( Rhein-Main-Verkehrsverbund) wird die BahnCard 100 nicht anerkannt, was auf die Strecke Wehrheim (Bahnhof) bis Frankfurt Hauptbahnhof zutrifft
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Vielen Dank für dir schnelle Rückmeldung. Das heisst also, ich kann mit der BC100 von Fulda nach Bad Soden Salmünster oder Hanau mit dem Regionalexpress fahren, richtig?
Fabjenn
vor circa 2 Monaten
DB
Hallo Fabjenn,
ja, das wäre mit der BahnCard 100 möglich. /ni
Antworten
Sie meinen https://community.bahn.de/questions/1559320-bahncard-100-innerhalb-rmv
und https://community.bahn.de/questions/1554935-gilt-bahncard-100-fur-fahrt-fulda-hanau-sondern-nur-city-bereich ?
Ich sage es mal so (bezogen auf den zweiten Link):
Man darf mit der BC100 ja ganz offiziell Fulda-Frankfurt-Saarbrücken fahren. Und man darf eine Fahrt, die von Fulda über Frankfurt nach Saarbrücken führt, auch ganz offiziell in Frankfurt vorzeitig beenden. Das ändert sich auch nicht dadurch, dass Fulda und Frankfurt beide im RMV liegen. Also kann man mit der BC100 auch innerhalb des RMV fahren, ohne gegen irgendwelche Beförderungsbedingungen / Verbundbedingungen zu verstoßen.
Naja, hier klaffen Theorie und Realität etwas auseinander.
Die BC 100 gilt im Verbundverkehr in den City-Bereichen durchaus, sogar in Bus und Straßenbahn/U-Bahn. Ansonsten gilt die in allen Zügen der DB und diversen anderen Eisenbahnen, theoretisch außer, wenn man im reinen NV in einem Verbund (wie dem RMV) außerhalb der City-Bereichen führe. Da wäre der (im Beispiel) RMV zuständig, der die BC aber nur in wenigen speziellen Konstellationen akzeptiert.
In der Realität kann man die BC 100 dort aber natürlich schon problemlos nutzen, da diese bei Fahrten mit IC/ICE-Nutzung auf und über Verbundgrenzen hinaus ja definitiv gilt, und man Fahrten ja auch beliebig unterbrechen darf. D.h. in der Praxis ist es gar nicht möglich zu erkennen, ob ich eine Fahrt im Verbund auf DB-Strecken nicht später im IC/ICE fortsetze oder den Verbund verlasse. Irgendwann wird man das ja auf alle Fälle machen, sonst würde man sich eine BC100 ja gar nicht anschaffen.
Sofern man nicht außerhalb der City-Bereiche in den falschen Verkehrsmitteln sitzt (Bus, Straßenbahn, U-Bahn), wird kein Kontrolleur etwas gegen die BC 100 sagen können, denn im Zweifelsfall fährt man ja weiter...
Hallo RABDe44,
das ist in der Tat etwas schwierig zu erklären.
Möchten Sie eine reine Fahrt im Verbundraum innerhalb des RMV (Rhein-Main-Verkehrsverbund) durchführen, wird Ihre BahnCard 100 nicht anerkannt.
Das gilt z.Bsp. nur für die reine Nahverkehrsverbindung von Fulda bis Hanau. (In Hanau ist die BahnCard 100 im Tarifgebiet 3001 gültig)
Fahren Sie nur von Fulda bis Frankfurt mit dem Nahverkehr, ist das auch eine Fahrt im RMV und die BahnCard 100 wird nicht anerkannt. Allerdings können Sie, aufgrund der BahnCard 100, in Frankfurt/ Main im Tarifgebiet 5000 ohne Flughafen alle RMV Verkehrsmittel nutzen.
Fahren Sie allerdings im RMV und anschließend über den RMV hinaus weiter, wird Ihre BahnCrad 100 anerkannt.
Somit ist die Ausssage zur Fahrt n https://community.bahn.de/questions/1554935-gilt-bahncard-100-fur-fahrt-fulda-hanau-sondern-nur-city-bereich nicht richtig. /ka
@DB/ka
Allerdings wird in der Praxis kein Kontrolleur bei einer Fahrt von Fulda nach Frankfurt mit der BC 100 ein Problem haben, da er ja nicht weiß, wohin die Fahrt genau geht. Geht die bis Frankfurt, bis München, bis Berlin, es ist nicht bekannt. Im Zweifelsfall fährt der Fahrgast eben weiter (z.B. nach München), und bricht die Fahrt einfach früher (in Frankfurt) ab, was ja erlaubt ist.
Das Problem ist hier, dass die Zuständigkeiten der Bahn und des RMV hier je nach Reiseziel bzw -start wechseln und damit auch die Gültigkeit der BC 100, das aber nicht überprüfbar ist, selbst wenn man den Reisenden komplett überwachen würde.
In der Praxis verwischen die Grenzen extrem und es gibt Konstellationen die identisch aussehen aber unterschiedliche Auswirkungen auf die theoretische Anerkennung der BC haben.
Beispiel:
D.h. In der Praxis wird man die BC 100 auf der Strecke nutzen können. Im Zweifelsfall hat man als Reisender immer vor, weiter zu fahren oder in den Fernverkehr umzusteigen um somit legal mit der BC 100 zu reisen.
Danke für die ausgiebigen und eindeutigen Informationen.
Nun weiß ich, dass ich als Schwarzfahrer für (1 + 2/4) Jahre ein Intensivtäter war und vermutlich ab Ende April wieder einer werde.
Aber noch bin ich in Freiheit... .
Werde wohl zukünftig immer aus dem Taunus ab Frankfurt mit dem ICE Richtung Hanau fahren.
RABDe44 hat geantwortet
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RABDe44 hat eine neue Frage gestellt
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