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Ich habe am 2. Dezember 2016 ein Bayernticket gekauft und leider bis jetzt nicht genutzt. Kann ich das Ticket noch am 2. Dezember 2017, also auf den Tag genau nach 1 Jahr noch nutzen?
Antworten
Das Ticket war genau am 02.12.2016 gültig und NUR an diesem Tag.
Haben Sie wirklich ein Ticket, das laut Aufdruck am 02.12.16 gilt? Dann gilt es ein Jahr später natürlich nicht mehr. Oder haben Sie ein Blanko-Ticket, in das man vor Fahrtantritt das Gültigkeitsdatum eintragen muss (gibt es manchmal bei Nicht-DB-Verkehrsunternehmen oder bei Gewinnspielen)? Bei diesen Tickets muss die Fahrt normalerweise innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten werden, d.h. in Ihrem Fall spätestens am 01.12.17. Das Ticket würde dann nur noch bis zum 02.12.17, 03:00 Uhr gelten.
Hallo sandskifahrer, bei einem Länder-Ticket muss man sich beim Kauf schon vorher auf den Tag festlegen. Unter Umständen kann man auch einen anderen Tag auswählen, aber ein Jahr im Voraus kann man das Ticket nicht buchen, daher wird es auch keine Gültigkeit mehr haben. /no
Es gibt auch die Variante aus Automaten von städtischen Verkehrsbetrieben, die eine Entwertung vor Fahrtantritt erfordern. Diese gelten dann aber nur max. 1 Monat ab Ausgabedatum. Hier der offizielle Text aus den Beförderungsbedingungen zum Bayern-Ticket:
3.1.6 Die Fahrt mit einem bei Dritten erworbenen undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Monats ab Ausgabedatum angetreten sein.
3.1.7 Die Fahrt mit einem als „unverkäuflicher Freifahrtschein“ gekennzeichneten undatierten Bayern-Ticket muss innerhalb eines Jahres ab Ausgabedatum angetreten sein.
Sie können sich ja mal mit einer freundlichen Email an den DB-Kundendialog unter kundendialog@bahn.de wenden, vielleicht kann man Ihnen dort mit einem Gutschein entgegenkommen - einen Versuch ist das wert.
ThomasDenkel hat geantwortet
DB hat geantwortet
kirroyal hat geantwortet
Woodstock hat geantwortet
ein Unbekannter hat eine neue Frage gestellt
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