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Ich möchte meine Zugticket 2. Klasse mit Fahrradticket und Sitzplatzreservierung umbuchen. Beim Umbuchungsvorgang erscheint es mir so, dass die bisherige Sitzplatzreservierung verfällt und mit dem umgebuchten Zug- und Fahrradticket neu bezahlt werden muss. Ist das so richtig? Sollte ich somit vorher meine Sitzplatzreservierung umbuchen ehe ich das Zug- und Fahrradticket umbuche?
Antworten
Hallo herrturtur, der Umbuchungsprozess ist im Großen und Ganzen nichts anderes als stornieren und neubuchen. Sitzplatzreservierungen in Verbindung mit dem Flexpreis können - je nach Verfügbarkeit - bis einschließlich des Geltungstages der Reservierung einmalig kostenlos umgetauscht werden, für einen bis max. 31 Tage späteren Reisetag.
Sitzplatzreservierungen in Verbindung mit dem Sparpreis können nur am Geltungstag der Reservierung einmalig kostenlos umgetauscht werden. Pflichtreservierungen sind vom Umtausch ausgenommen. Eine Erstattung ist nicht möglich. Hier finden Sie weitere Informationen. /an
Vielen Dank für Ihre Antwort! Das bedeutet also, dass bei einer Stornierung/Umbuchung die Sitzplatzreservierung nicht erstattungsfähig ist und somit die vorhandene Sitzplatzreservierung zuerst umgetauscht werden muss und dann erst die Stornierung/Umbuchung durchzuführen ist.
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