Frage beantwortet
Auf meiner Sparpreis-Verbindung Wiesbaden-Mainz-Esslingen-Friedrichshafen-Radolfzell-Konstanz wurde aufgrund von Verspätung die Zugbindung aufgehoben. Daraufhin wurde mir eine alternative Zuverbindung von DB zur Verfügung gestellt. Diese war Wiesbaden-Mainz-FFM-Mannheim-Basel-Schaffhausen-Kreuzlingen-Konstanz. In Schaffhausen hat die SBB mein Ticket nicht akzeptiert und sagte mir ich müsse ein Ticket für den Abschnitt Schaffhausen-Kreuzlingen (20 CHF) kaufen oder die Schwarzfahr-Strafe von 70 CHF bezahlen. Kann ich nun mit einer aufgehobenen Zugbindung Deutschland eine Schweizer Zugverbindung nutzen bzw. habe ich nun Anspruch auf die 20 CHF Rückerstattung des Schweizer Tickets? Danke & Viele Grüsse
Nein. Sie dürfen nicht mit einem Ticket, welches nur innerhalb Deutschlands gilt, einen Alternativweg übers Ausland nehmen. Warum sollte die SBB sie kostenlos befördern für ein rein deutsches Ticket? Die haben doch nix mit der Verspätung in Deutschland bei der DB zu tun.
Das es als Alternative angezeigt wird, ist wieder mal einer doofen EU-Verordnung geschuldet, welche alle Verbindungen (egal welche Beförderer) anzeigen muss. Ob diese Sinn machen bzw. mit dem Ticket gültig sind, spielt dabei keine Rolle.
Auf den Kosten werden sie wohl sitzen bleiben, sie können aber mal über den DB-Kundenservice versuchen, was auf Kulanz zu erreichen. Vielleicht springt ein kleiner Gutschein raus.
Sie können auch versuchen, über das Fahrgastrechtecenter das Extra-Ticket einzureichen. Ein Versuch ist es wert. Die sind dort eigentlich recht kulant, wenn sie denen das freundlich schildern. Für die Verspätung im Allgemeinen stehen ihnen ja eh schon Ersatzansprüche auf ihr ursprüngliches Ticket zu.
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Nein. Sie dürfen nicht mit einem Ticket, welches nur innerhalb Deutschlands gilt, einen Alternativweg übers Ausland nehmen. Warum sollte die SBB sie kostenlos befördern für ein rein deutsches Ticket? Die haben doch nix mit der Verspätung in Deutschland bei der DB zu tun.
Das es als Alternative angezeigt wird, ist wieder mal einer doofen EU-Verordnung geschuldet, welche alle Verbindungen (egal welche Beförderer) anzeigen muss. Ob diese Sinn machen bzw. mit dem Ticket gültig sind, spielt dabei keine Rolle.
Auf den Kosten werden sie wohl sitzen bleiben, sie können aber mal über den DB-Kundenservice versuchen, was auf Kulanz zu erreichen. Vielleicht springt ein kleiner Gutschein raus.
Sie können auch versuchen, über das Fahrgastrechtecenter das Extra-Ticket einzureichen. Ein Versuch ist es wert. Die sind dort eigentlich recht kulant, wenn sie denen das freundlich schildern. Für die Verspätung im Allgemeinen stehen ihnen ja eh schon Ersatzansprüche auf ihr ursprüngliches Ticket zu.
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