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Der Zug ist ausgefallen RE 28519 ab Wesel am 14.07.2019 13:05. Das Ticket musste storniert werden und in diesem Zusammenhang wurden die 19 € einbehalten, welch eich gerne ebenfalls erstattet bekooen würde. Vielen Dank
Bei einem Zugausfall darf das Ticket nicht storniert werden. Statt dessen muss man es zur Erstattung einreichen. Dann fallen auch keine Stornogebühren an. Die entstehen, wenn man selbst storniert - da das System ja den Grund für die Stornierung nicht kennt.
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Bei einem Zugausfall darf das Ticket nicht storniert werden. Statt dessen muss man es zur Erstattung einreichen. Dann fallen auch keine Stornogebühren an. Die entstehen, wenn man selbst storniert - da das System ja den Grund für die Stornierung nicht kennt.
„Das Ticket musste storniert werden“
-> Es musste sicher nicht storniert werden. Sie hätten sich den Fahrpreis dafür erstatten lassen sollen. Wenn Sie stornieren, dann gelten die normalen Stornierungsbedingungen, die Sie beim Ticketkauf akzeptiert haben. Sollten sich Ihre Reisepläne ändern, dann können Sie z.B. ein Flexpreisticket ab dem ersten Gelltungstag gegen eine Gebühr von 19 EUR stornieren. Das haben Sie wahrscheinlich gemacht.
Etwas völlig anderes ist es, wenn ein Zug ausgefallen ist, und Sie deswegen dem umsonst gezahlten Fahrpreis erstattet haben möchten. Wenn Sie wegen des Zugausfalls mindestens 60 Minuten später am Reiseziel angekommen wären, dann gelten ihre Rechte als Fahrgast. Sie können z.B. kostenlos von der Fahrt zurücktreten. Siehe hier:
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrecht...
Da hätten Sie alle Informationen (inclusive das Erstattungsformular) gefunden, was Sie bei einem Zugausfall zu tun haben um Ihre Anspüche geltend zu machen.
Hallo Schneppy,
bitte wenden Sie sich zur Erstattung der Bearbeitungsgebühr an das Servicecenter Fahrgastrechte. /ka
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DB hat geantwortet
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