Frage beantwortet
Am 13.07.19 habe ich ein Handyticket von Berlin nach Mirow gekauft. Ermäßigung durch Bahncard 25. Anstatt der üblichen 20,15€ wurden mir satte 44€ angezeigt und berechnet. Dieser Preis wurde auch auf bahn.de angezeigt.
Kann ich die Differenz zurückfordern? An welche Stelle kann ich mich wenden?
Das kostet dann nochmal 4,40 € (einfache Fahrt).
Auf der Webseite der Hanseatischen Eisenbahn steht aber: "Darüber hinaus ist eine durchgehende Abfertigung von Tarifpunkten der DB zu Zielen auf unseren Linien möglich (BB Anstoß). Diese Fahrscheine sind über die Vertriebswege der DB erhältlich (Automaten, DB-Schalter, Internet u.a.) Mit Anwendung des Tarifes BB Anstoß werden auch das "Schönes-Wochenende-Ticket" und das "Quer-durch-Land-Ticket" anerkannt, jedoch nicht das "Mecklenburg-Vorpommern-Ticket" oder andere Ländertickets."
Daher sollte eigentlich eine normale, durchgehende Fahrkarte möglich sein. Laut dem NE-Blatt 854 wird auch die Bahncard anerkannt.
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Ich habe das eben nachgestellt, es wird sowohl auf der Webseite als auch in der App kein anderes Ticket angeboten, egal ob mit oder ohne Bahncard.
Hallo,
der genannte Preis mit BahnCard bezieht sich auf eine Verbindung bis Neustrelitz Hbf und die Weiterfahrt mit dem Bus. Diese Verbindung ist nicht komplett bepreisbar, sondern es wird ein Teilpreis berechnet.
Wählen Sie die Verbindung mit Weiterfahrt im Nahverkehrszug, ist die Strecke komplett bepreisbar und Ihnen wird das Quer-durchs-Land-Ticket angeboten. /ka
Wieso wird selbst bei Angabe einer Bahncard 50 nur des QdL-Ticket angeboten?
Hat sich erledigt, die DB kann den Abschnitt Neustrelitz - Mirow nicht verkaufen
Das kostet dann nochmal 4,40 € (einfache Fahrt).
Auf der Webseite der Hanseatischen Eisenbahn steht aber: "Darüber hinaus ist eine durchgehende Abfertigung von Tarifpunkten der DB zu Zielen auf unseren Linien möglich (BB Anstoß). Diese Fahrscheine sind über die Vertriebswege der DB erhältlich (Automaten, DB-Schalter, Internet u.a.) Mit Anwendung des Tarifes BB Anstoß werden auch das "Schönes-Wochenende-Ticket" und das "Quer-durch-Land-Ticket" anerkannt, jedoch nicht das "Mecklenburg-Vorpommern-Ticket" oder andere Ländertickets."
Daher sollte eigentlich eine normale, durchgehende Fahrkarte möglich sein. Laut dem NE-Blatt 854 wird auch die Bahncard anerkannt.
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