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geht das, weil ich den gleichen IC ab Hauptbahnhof bis Amsterdam gebucht habe
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Im Fernverkehr sind die Bahnhöfe B-Hbf und Ostbahnhof tariflich gleichgestellt. Auf Ihrem Ticket (nicht in der Reiseverbindung) steht wahrscheinlich „ab Berlin“ oder „ab Berlin+City“. Dann können Sie mit Ihrem Ticket auch ab Ostbahnhof fahren.
Ganz so einfach ist das nicht.
Bei einem Sparticket mit Zugbindung, die IC-Nutzung ab Berlin Hbf enthält, wäre der Abschnitt vom Ostbahnhof zum Hbf zwar im Ticket enthalten, aber nur in Nahverkehrszügen.
Ostbahnhof-Hauptbahnhof im IC kostet 6,50€ (2.Kl ohne Bahncard) und ist problemlos buchbar. Ich finde, das lohnt sich aber nicht.
Da hat kabo natürlich recht. Wenn es ein zugebundenes Ticket ist, dürfen Sie zwischen Ostbahnhof und Hbf mit Ihrem Ticket nur Nahverkehrszüge nutzen.
Die Zugbindung besagt, dass die reisende Person ab Berlin Hbf nur den IC 146 benutzen darf, die tarifliche Gleichstellung beschränkt die reisende Person doch aber nicht, dass sie von Ostbahnhof bis Hbf nur Nahverkehr nutzen darf. In diesem Beitrag ist der Einstieg in Altona statt Hbf auch kein Problem. /ti
Interessant. Wenn also auf einem Ticket von Berlin nach Amsterdam als Wegevorschrift angegeben wird:
„NV*B-Hbf 10:34 IC 146“
angegeben ist, dann macht es keinen Unterschied zwischen „B-Hbf 10:34“ und „B-Ostbf. 10:22“ in der Wegevorschrift wenn die Bahnhöfe tariflich gleichgestellt sind. Das hätte ich jetzt nicht gedacht, weil in der Wegevorschrift explizit „B-Hbf“ und nicht „Berlin“ steht.
@DB /ti
Ich bin ebenso verwirrt, wie Joe. In den Beförderungsbedingungen steht ziemlich eindeutig, dass Sparpreis-/ Supersparpreistickets außerhalb der Zugbindung nur in der Produktklasse C gilt.
Mit einem Ticket "Berlin-> Amsterdam" (Berlin=Sammelbezeichnung) und Zugbindung ab B-Hbf, wäre der Abschnitt B-Ostbahnhof bis B-Hbf nur im Nahverkehr möglich.
Die Zeile des Tickets, wo die Zugbindung drinsteht, enthält nämlich nie Sammelbezeichnungen.
Ich bin somit auch davon ausgegangen, dass ein Ticket mit der Wegevorschrift „NV*B-Hbf 10:34 IC 146“ erst ab Hauptbahnhof zur IC-Nutzung berechtigt. Will man schon am Ostbahnhof einsteigen braucht man die Wegevorschrift „NV*B-Ostbf 10:22 IC 146“
Ich habe noch mal eine Anfrage beim Fachbereich gestellt. /ti
Hallo Joeopitz,
wir haben eine Rückmeldung vom Fachbereich erhalten.
Ausschlaggebend ist, welcher Startbahnhof auf der Fahrkarte angegeben ist. Steht auf der Fahrkarte als Startbahnhof nur "Berlin" (also ohne Zusatz wie Hbf oder Ostbahnhof), darf im Rahmen der tariflichen Gleichstellung auch am Ostbahnhof in den IC 146 eingestiegen werden. /ka
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