Frage beantwortet
Ich saß während des Geiseldramas in Köln in einem Zug in Rommerskirchen fest und musste meine Reise abbrechen und mich privat zum Endziel fahren lassen.
Meinen Entschädigungsanspruch (Rückerstattung des Ticketpreises) habe ich zwei Tage später im Servicecenter in Berlin zusammen mit einer Mitarbeiterin ausgefüllt und auch gleich bei ihr abgegeben. Die Bearbeitung sollte höchstens einen Monat dauern. Die Antwort bzw Rückerstattung hätte also bereits erfolgen müssen.
Wie informiere ich mich über den Status der Sachbearbeitung und was sind meine Rechte wenn mein Brief verloren gegangen ist?
MfG
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist folgendermaßen erreichbar:
Post: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main
Tel.: 0180 6 20 21 78 (20 ct/Anruf. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct./Anruf.)
Wenn Ihr Brief verloren gegangen ist, müssen Sie den erneut einreichen. Ganz einfach. Welche Rechte sollten hier gelten?
Weitere Antworten
Das Servicecenter Fahrgastrechte ist folgendermaßen erreichbar:
Post: Servicecenter Fahrgastrechte, 60647 Frankfurt am Main
Tel.: 0180 6 20 21 78 (20 ct/Anruf. aus dem deutschen Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct./Anruf.)
Wenn Ihr Brief verloren gegangen ist, müssen Sie den erneut einreichen. Ganz einfach. Welche Rechte sollten hier gelten?
Erhaltene Antwort: "Wenn Ihr Brief verloren gegangen ist, müssen Sie den erneut einreichen. Ganz einfach. Welche Rechte sollten hier gelten?"
Ich frage anders: Die DB weist darauf hin dass die Fahrkarten im Original mitgeschickt werden müssen. Dies ist erfolgt. Der Brief ist allerdings weg. Zumindest habe ich bis heute weder eine Antwort, noch Überweisung erhalten. Wenn ich den Brief erneut einreichen dann logischerweise ohne Ticket. Ist dies nun doch möglich oder wie soll ich vorgehen?
Hallo tadpoledk,
wenn Sie die Tickets im Original bereits an das Servicecenter Fahrgastrechte eingereicht haben, dann teilen Sie das bitte an Eides statt dem Servicecenter Fahrgastrechte mit. /ni
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