Frage beantwortet
Hallo,
planmäßig werde ich (nach Umstieg in Mannheim) um 23.09 Uhr in Ulm HBF ankommen und dort mit dem im Ticket enthaltenen "City Ticket" den Bus zum endgültigen Ziel nehmen.
Sollte ich jedoch in Mannheim meinen Anschluss verpassen, käme ich erst um 00:35 Uhr in Ulm Hbf an. Dadurch würde den letzten Bus verpassen. Hätte ich in diesem Fall eine Chance auf Erstattung der Taxikosten durch die Bahn?
Vielen Dank.
Nein, Taxikosten werden in solch einem Fall nicht erstattet.
Fanden Sie diese Antwort hilfreich?
0% der Personen fanden diese Antwort hilfreich
Weitere Antworten
Nein, Taxikosten werden in solch einem Fall nicht erstattet.
Warum eigentlich nicht ? Man kauft extra ein teureres Sparticket mit City, kann dieses nicht nutzen und muss obendrein noch das Taxi selber bezahlen. Hier endet der Beförderungsvertrag doch erst am Ziel des ÖPNV und nicht am Bahnhof des Zuges.
In diesem Bsp bekommt der Kunde zwar 25% des Fahrpreises erstattet wenn die Verspätung aber unter 1h bleibt geht er leer aus.
naja offiziell werden diese nicht erstattet, aber Sie können ja in Ulm an den Informationsschalter gehen, wo man Ihnen mit großer Wahrscheinlichkeit einen Taxi-Gutschein ausstellen wird. So zumindest meine Erfahrung
"Hier endet der Beförderungsvertrag doch erst am Ziel des ÖPNV und nicht am Bahnhof des Zuges."
-> Jein. Es ist so, dass zwei getrennt Beförderungsverträge existieren. 1x ein Beförderungsvertrag mit dem Zug bis zum Bahnhof und 1x mit dem ÖPNV im Rahmen des City-Tickets. Der Beförderungsvertrag bezüglich des Zuges kommt mit der DB zustande, der Beförderungsvertrag bezüglich des ÖPNV kommt mit dem örtlichen Verkehrsverbund zustande. Wenn der Beförderungsvertrag bezüglich des Zuges schlecht läuft, stehen dem Kunden die gesetzlichen Fahrgastrechte zu, was eine abschließende Regelung darstellt. Bezüglich des nicht-nutzbaren City-Tickets stehen dem Kunden keine Ansprüche gegen die DB zu, weil die DB nicht Vertragspartner des City-Tickets ist (sondern nur Vermittler; Vertragspartner des Beförderungsvertrags ist der örtliche Verkehrsverbund). Ansprüche gegen den Verkehrsverbund hat der Kunde auch nicht, weil der Verkehrsverbund die Leistung "City-ticket" ja bereitgestellt hat und an der nicht-Nutzbarkeit schuldlos ist.
Liebe Besucherin,
lieber Besucher,
welche Anforderungen haben Sie an unseren Social Media-Service? Nehmen Sie an unserer Umfrage teil und verraten Sie uns, wie wir unseren Service verbessern können.
Vielen Dank
Ihr Team der Service-Community