Frage beantwortet
Ich weiss ich bin hier im DB Forum aber ich wäre trotzdem für Eure Hilfe dankbar!
Ich habe über die DB ein Bayernticket 1. Klasse gebucht und bin mit der Privatbahn "ALEX" gefahren. Der Zug war schon beim einsteigen komplett überfüllt somit mussten wir in der 2. Klasse in den Gängen stehen. Die Rückfahrt am gleichen Tag fand genauso statt. Die 1. Klasse Abteile waren unbesetzt und abgeschlossen. Somit stehen im Gang. Ich habe dies bei der Länderbahn schriftlich reklamiert (inkl. Bestätigung der Zustände vom Zugbegleiter) und um Erstattung der Differenz (1. Klasse-Preis zu Ticket 2. Klasse) gebeten. Mir wurde nach 4 Wochen erklärt, dass es keinen Erstattungsanspruch gemäß §13 EVO gibt.
Stimmt das wirklich so?
Wenn die Gesetzeslage so ist, finde ich das eine Unverschämtheit...
Kann mir dazu jemand etwas sagen?
Für Eure Hilfe schon mal herzlichen Dank!
PS: Mir gehts nicht um die 40.-€ Differenz ich finde den Umgang mit den Kunden (wenn mal was nicht klappt)erschreckend...
Durch den Kauf einer Fahrkarte schließen Sie einen Beförderungsvertrag ab. Dieser beinhaltet nicht, dass Sie einen Platz im Zug garantiert bekommen, sondern lediglich die Beförderung vom Start- zum Zielbahnhof in der gewünschten Wagenklasse. Mit einem 1. Klasse-Ticket haben Sie auch das Recht, in der 2. Wagenklasse zu reisen. Ein Anspruch darauf, dass Sitzplätze in der 1. Klasse vorhanden sind, besteht nicht. Mit dem Bayern-Ticket hätten Sie ja auch einen Zug nehmen können, der eine 1. Klasse mit sich führt. Dies wird ja durch §13 EVO geregelt und selbstverständlich ist das geltendes Recht. Manchmal werden die Aufpreise im Regionalverkehr aus Kulanz erstattet. Im Fernverkehr gibt es bei zuggebundenen Tickets und fehlender 1. Klasse einen pauschalen Betrag zurück. Natürlich war die Reaktion von ALEX in Ihrem Fall wenig kulant. Wenn Sie mit der Gesetzeslage nicht einverstanden sind, können Sie Kontakt mit einem Abgeordneten in der Politik aufnehmen und das "Problem" diskutieren bzw. eine Änderung der Regelung fordern.
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Durch den Kauf einer Fahrkarte schließen Sie einen Beförderungsvertrag ab. Dieser beinhaltet nicht, dass Sie einen Platz im Zug garantiert bekommen, sondern lediglich die Beförderung vom Start- zum Zielbahnhof in der gewünschten Wagenklasse. Mit einem 1. Klasse-Ticket haben Sie auch das Recht, in der 2. Wagenklasse zu reisen. Ein Anspruch darauf, dass Sitzplätze in der 1. Klasse vorhanden sind, besteht nicht. Mit dem Bayern-Ticket hätten Sie ja auch einen Zug nehmen können, der eine 1. Klasse mit sich führt. Dies wird ja durch §13 EVO geregelt und selbstverständlich ist das geltendes Recht. Manchmal werden die Aufpreise im Regionalverkehr aus Kulanz erstattet. Im Fernverkehr gibt es bei zuggebundenen Tickets und fehlender 1. Klasse einen pauschalen Betrag zurück. Natürlich war die Reaktion von ALEX in Ihrem Fall wenig kulant. Wenn Sie mit der Gesetzeslage nicht einverstanden sind, können Sie Kontakt mit einem Abgeordneten in der Politik aufnehmen und das "Problem" diskutieren bzw. eine Änderung der Regelung fordern.
Die Länderbahn zeigt sich nie kulant (selbst schon erlebt) und ist jetzt (zurecht) aufgrund ihrer miserablen Betriebsqualität beim Alex von der BEG abgemahnt worden. Ich zitiere hier jetzt mal die Pressemitteilung der BEG:
"Von Anfang an kam es zu Zugausfällen, massiven Verspätungen und Abweichungen von der vertraglich vereinbarten Regelzugbildung. Darüber hinaus waren Fahrzeuge abgesperrt, Heizungen, Türen oder Toiletten defekt, und die mangelnde oder nicht korrekte Fahrgastinformation verärgerte die Fahrgäste. Fehlende, defekte Loks in erheblicher Anzahl sowie Personalmangel verschärften dann die Situation noch einmal, insbesondere in den Sommermonaten. Etliche Züge mussten ausfallen, der teilweise erst auf Drängen der BEG eingerichtete Schienenersatzverkehr mit Bussen konnte keinen adäquaten Ersatz bieten. Während die Probleme zunächst insbesondere beim Alex-Nord für die Fahrgäste spürbar waren, wurde nach und nach auch der Alex-Süd in Mitleidenschaft gezogen. Hier traf es insbesondere den Ausflugsverkehr am Wochenende. Aber auch die Pendler waren unter anderem von den dauerhaften Abweichungen von der vereinbarten Regelzugbildung massiv betroffen."
Und beim aktuellen bayernweiten Qualitätsranking (bewertet werden die Sauberkeit der Fahrzeuge (innen und außen), die Fahrgastinformation im Regel- und Störfall, die Funktionsfähigkeit der Ausstattung, die Serviceorientierung der Zugbegleiter und die Kundenorientierung bei Beschwerden) ist der Alex wie zu erwarten auf Platz 28 von 29...
Vielen Dank für die Antworten!!
Ich werde einen Brief an die Staatsregierung schreiben...natürlich kommt da nichts raus. Aber das gehört angesprochen, denn ich bin sicher nicht der Einzige mit diesem Problem...
Allen anderen, allzeit gute Fahrt!!
Die Probleme beim Alex sind dem Freistaat Bayern bekannt und es wurden auch schon Maßnahmen eingeleitet um die Betriebsqualität zu verbessern. Ob diese Wirkung zeigen werden, bleibt abzuwarten. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://beg.bahnland-bayern.de/de/presse/pressemitteilung...
Und ja, Sie sind nicht der Einzige, der von den Problemen beim Alex genervt ist: "Mein" Alex endete zum Beispiel von Hof her kommend außerplanmäßig in Regensburg. Die nächste Fahrtmöglichkeit mit dem Regional-Express nach München war dann eine Stunde später. Ein ander Mal wurde der Abschnitt Schwandorf-Hof nur mit 2 Wagen bedient, die waren dann natürlich völlig überfüllt. Und der Abschnitt Immenstadt-Oberstdorf wurde ja eh schon aufgegeben und im Busnotverkehr bedient. Da der länger braucht als der Zug, ist dann in Immenstadt der Zug nach München natürlich schon weg. Und man muss wieder warten.
Was mich ärgert ist die Tatsache, dass die machen können was sie wollen...und das mit Rückendeckung der Gesetzeslage...
Wenn ich einen Cappuccino bestelle und einen Kaffee bekomme, zahle ich doch auch keinen Cappuccino...
Die DLB verstößt beim Alex gegen den Verkehrsvertrag. Deshalb sind auch Strafzahlungen an die BEG zu leisten. Nur von denen haben Sie erstmal nichts. Mit den Strafzahlungen sollen Projekte realisiert werden, um die Qualität des Schienenpersonennahverkehrs zu verbessern, für die sonst keine finanziellen Mittel vorhanden wären. So wird jetzt beim Alex ein unabhängiger Berater installiert.
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