Frage beantwortet
Hallo,
leider ist das neue Azubi- Ticket in Thüringen erst ab 1. Oktober erhältlich. Da die Ausbildung schon am 01. September beginnt war ich für den September gezwungen ein Schülermonatsticket zu bestellen Kostenpunkt ca. 110€, nun habe ich am 04.09.2018 das erste Mal die Möglichkeit mir in der Berufsschule eine entsprechende Bestätigung aushändigen zu lassen, die meine Berechtigung zum Nutzen der Karte nachweist.
1. Welche Berechtigungsnachweise werden im Zug (SüdThüringenBahn) akzeptiert?
2. Ist die sogenannte DB- Berechtigungskarte auch von der Hauptgeschäftsstelle der STB in Meiningen ausfüllbar?
Hallo Leon,
Personen ab 15 Jahren müssen für die Nutzung des Schülermonatstickets die ausgefüllte und unterschriebene Berechtigungskarte bei der Fahrkartenprüfung vorlegen. Ohne diese ist das Schülerticket nicht gültig. Die SüdThüringenBahn gehört zwar nicht zur DB, die Regelungen gelten aber gleichsam. Sie können höchstens dort einmal nachfragen, ob die Kollegen im Zug auch noch andere Nachweise akzeptieren.
Die Berechtigungskarte kann auch von der der Hauptgeschäftsstelle ausgefüllt werden.
Viele Grüße /ki
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Hallo Leon,
Personen ab 15 Jahren müssen für die Nutzung des Schülermonatstickets die ausgefüllte und unterschriebene Berechtigungskarte bei der Fahrkartenprüfung vorlegen. Ohne diese ist das Schülerticket nicht gültig. Die SüdThüringenBahn gehört zwar nicht zur DB, die Regelungen gelten aber gleichsam. Sie können höchstens dort einmal nachfragen, ob die Kollegen im Zug auch noch andere Nachweise akzeptieren.
Die Berechtigungskarte kann auch von der der Hauptgeschäftsstelle ausgefüllt werden.
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