Diese Frage wartet auf Beantwortung
Guten Abend,
vergangenen Sonntag (08-Apr) wollten wir (2 Erwachsene, 3 Kinder) mit dem Zug RB 22235 um 15:32 von Wildberg (Württ) nach Nagold fahren. Uns wurde der Zutritt zu dem Zug durch den Zugführer verwehrt, da der Zug voll war und wir Fahrräder dabei hatten. Auf unsere Frage hin, wie wir den Betrag für unsere Tickets (10,40 EUR) zurück erhalten, reagierte der Zugführer unverschämt mit den Worten "Fahrrad fahren wollen und dann hinterher bequem Zug fahren". Dies ist sehr unprofessionell und nicht zielführend.
Wir sind letztendlich mit den Rädern doch nach Hause gefahren, da uns das Risiko eines vollbesetzen Zugs eine Stunde später zu groß war.
Nun muss ich mich eben hier an Sie wenden um Antworten zu den folgenden Fragen zu erhalten:
1) Beschwerdestelle über den Zugführer - so ein Verhalten ist kein tolles Aushängeschild für die DB.
2) Wo erhalte ich meinen entrichteten Fahrpreis erstattet, da wir die Leistung nicht in Anspruch nehmen konnten.
Vielen Dank für Ihre Antworten.
Freundliche Grüße,
Oliver.
Antworten
1) Beschwerde hier:
https://www.bahn.de/p/view/home/kontakt/kundendialog_regi...
2) Erstattungsansprüche hier:
https://www.vgc-online.de/service/kontakt/
(Ich gehe davon aus, dass Sie ein Ticket zum VGC-Tarif hatten.)
In der Sache werden Sie aber auf Kulanz angewiesen sein, da auf die Fahrradmitnahme kein Anspruch besteht (weder nach den DB-Bedingungen noch nach den VGC-Bedingungen). Die kostenlose Fahrradmitnahme ist hier quasi ein "Gimmick", aus dessen Nicht-Erfüllung man keine Rechte herleiten kann.
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