Diese Frage wartet auf Beantwortung
Viele SchaffnerInnen kontrollieren „Zivil“ aber auch mit „Uniform“. Um sicher zu gehen, das sie wirklich von der Deutschen Bahn sind, frage ich nach dem Ausweis. Dieser wird mir schließlich nicht gezeigt.
Was tuen? Bin ich berechtigt danach zu fragen?
Antworten
Natürlich sind Sie berechtigt, danach zu fragen.
Viel spannender ist, ob der/die Zugbegleiter/in auch auf Ihre Frage reagieren muss. Und da vermag ich in der Eisenbahnverkehrsordnung keine entsprechende Vorschrift zu finden, weshalb ich davon ausgehe, dass der/die Zugbegleiter/in Ihre berechtigte Frage ebenso berechtigt ignorieren darf.
Hallo Sergen,
wenn Sie von Kontrolleuren in Zivil kontrolliert werden, sollen diese sich auch als berechtigte Personen ausweisen. Ich persönlich kenne es eigentlich auch nur so, dass der Berechtigungsausweis automatisch vorgezeigt wird. /tr
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