Frage beantwortet
Mir wird für den 23.03.18 der Ausfall des ICE 787 angekündigt. Die angebotene Ersatzstreckenführung bedingt eine 2 Stunden längere Fahrzeit ( 6 Std. 22 Min, statt 4 - 22) und entsprechende Umstiege. Sofern ich den späteren Zug nehme, reduziere ich meine Fahrzeit um 40 Minuten (5 Std. 42 Min.; mit Entfall des Umsteigens). Die Ankunftzeit gegenüber meiner ursprünglichen Buchung bleibt bei einer Verspätung von etwas über 2 Stunden. Bleiben meine Rechte bezüglich einer Erstattung erhalten oder verliere ich diese, weil ich eine andere Verbindung wähle?
Sie haben die Möglichkeit, das Ticket entweder komplett zur Erstattung einzureichen oder eine Ersatzverbindung zu wählen. Bei dieser erhalten Sie aber nur Erstattung gemäß Fahrgastrechte, wenn diese Verbindung am Ende eine Verspätung von über 60 Minuten eingefahren hat - nicht, weil Sie gegenüber der ursprünglich gebuchten Verbindung länger unterwegs sind.
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Sie haben die Möglichkeit, das Ticket entweder komplett zur Erstattung einzureichen oder eine Ersatzverbindung zu wählen. Bei dieser erhalten Sie aber nur Erstattung gemäß Fahrgastrechte, wenn diese Verbindung am Ende eine Verspätung von über 60 Minuten eingefahren hat - nicht, weil Sie gegenüber der ursprünglich gebuchten Verbindung länger unterwegs sind.
Meines Erachtens fehlt jetzt eine Variante. Ich versuch es mal zusammen zu fassen. Fahre ich die zeitlich gleich liegende Ersatzverbindung des ICE 787 muss mein Fahrgastvertrag gelten und gemäß Fahrgastrechten steht mir eine Entschädigung gemäß der 2-stündigen Verspätung zu.(wie jedem anderen Fahrgast auch, der eventuell keine Möglichkeit hat, sich von Fahrplanabweichungen informieren zu lassen.)
Wähle ich die zeitlich kürzere Variante steht mir keine Entschädigung zu (es sei denn es entsteht eine neue auslösende Verspätung).
Die Variante komplett vom Reisevertrag zurückzutreten ist klar.
Die voraussichtliche Ankunftszeit ist ja in der Ersatzverbindung bereits ausgewiesen und eine Verspätung liegt nur dann vor, wenn diese voraussichtliche Ankunftszeit überschritten wird.
Verstehe ich sie jetzt richtig, weil ICH jetzt Kenntnis von der Verspätung habe, ist die Bahn fein raus ...
Habe ich keine Kenntnis erhalte ich die Erstattung.
Oder wollen Sie allen Ernstes einen Bahnkunden der zur Abfahrtszeit am Bahnhof steht nur die Alternative Storno oder entschädigungsloses Reisen zugestehen.
Da liefe meines Erachtens etwas schief!!!
Mit folgendem Passus auf dem Ticket schiebt Ihnen die DB gewissermaßen den Schwarzen Peter zu:
"Ihre Reisedaten können sich kurzfristig durch Bauarbeiten oder andere erforderliche Fahrplananpassungen ändern.
Bitte informieren Sie sich kurz vor Ihrer Reise über mögliche Änderungen Ihrer Reisedaten unter http://www.bahn.de/reiseplan oder mobil über die
App DB Navigator. Achten Sie auch auf Informationen und Ansagen im Zug und am Bahnhof. Wir danken Ihnen für Ihre Buchung und wünschen
Ihnen eine angenehme Reise!"
D.h.: Sie müssen sich die Informationen über Ihre Reise vor Reiseantritt verschaffen.
Ja, sorry, ich kann mich immer noch nicht daran gewöhnen, dass man von Unternehmen auf Schritt und tritt beschissen wird. Aber danke für den Hinweis. Es kommt mir nicht auf die besch... 10 oder 20 € an. Aber die Bahn weiß schon seit mindestens 10 Tagen, dass dieser Zug ausfallen wird. Nur stand das noch nicht so klar im Fahrplan. Hätte ich zeitig eine vernünftige aussagefähige Nachricht bekommen, hätte ich anders planen können. Für ein nächstes Mal kann ich mir zusammen reimen, was da auf mich zu kommt. (Ich werde dann meine Variante 2 nehmen, damit ich -hoffentlich- unter sechs Stunden Fahrt bleibe :-( ) Danke und Gruß
Andreas57 hat geantwortet
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