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Ich habe eine Hin- und Rückfahrt Köln - Berlin gebucht, musste die Rückfahrt aber zwei Tage noch vorne verschieben, also habe ich die ursprüngliche storniert und neu gebucht. Zwei Tage vor der ursprünglich geplanten Rückfahrt. Trotz Flexpreis zieht mir die Bahn bei der Erstattung der Rückfahrt 19 Euro Gebühr ab. Weil als Antrittsdatum der Reise das der Hinfahrt gewertet wird. Meine Fragen:
1. Warum gibt es die Möglichkeit, eine Hin- und Rückfahrt auf ein Ticket zu buchen? Es gibt keine Vorteile. Vielmehr müsste der Kunde bei Buchung darauf hingewiesen werden, dass er bei unsicherem Rückfahrtsdatum besser separat buchen soll. Dann hätte ich stornieren können ohne Gebühr. Das macht keinen Sinn. Ich zahle 19 Euro für etwas, das sich ausschließlich in einem formalen Buchungsvorgang von dem unterscheidet, wofür ich keine 19 Euro bei Stornierung gezahlt hätte.
2. Bei der Buchung von Hin- und Rückfahrt wird mir für beide Fahrten separat die Auswahl geboten zwischen Spar und Flex. Ich habe also bewusst Flex auch für die Rückfahrt gebucht. Muss aber im Nachhinein erfahren, dass dies ein Flex mit nur eingeschränkten Flex-Rechten ist. Dass nämlich Stornierung vor dem Reisedatum sehr wohl etwas kostet, nämlich 19 Euro. Wir bewegen uns im Feld der Verbrauchertäuschung. Irgendwo mag ein entsprechender Passus im Kleingedruckten stehen, aber damit allein ist man noch nicht im Recht in dieser Angelegenheit.
3. Die Bahn wertet meine Reise offenbar wie eine Pauschalreise. Einmal angetreten, werden Stornierungsgebühren fällig. Eine Pauschalreise zeichnet sich aber dadurch aus, dass sie insgesamt günstiger ist für den Kunden als Einzelbausteine. Das ist hier aber nicht der Fall. Ich habe ja als Kunde die teuren Einzelbausteine genauso bezahlt wie wenn ich separat gebucht hätte.
4. Die entscheidende Frage ist: Wann ist der Gültigkeitstag für die Rückfahrt? Ist es der Tag der Hinreise oder der geplante Rückreisetag? Die Bahn wertet den Hinreisetag als Gültigkeitstag. Das heißt, der geplante Rückreisetag ist irrelevant. Was wiederum bedeuten muss, dass ich für den tatsächlichen Antritt meiner Rückreise auch nicht an dieses ursprünglich geplante, aber irrelevante Rückreisedatum gebunden sein kann. Gehe ich richtig in der Annahme, dass ich entsprechend - ohne Storno und Neukauf - mit meinem Flexpreis-Rückreiseticket einfach einen Zug an einem anderen Tag hätte nehmen können? Denn wenn der Gültigkeitstag schon mit der Hinreise eingetreten ist, kann sich mein Flexpreis-Recht, 24 Stunden frei einen Zug zu wählen, wohl schlecht auf das ursprünglich geplante Rückreisedatum beziehen.
Ich freue mich auf Antwort.
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Als Kundin kann ich Ihnen hier nur antworten, dass ich Ihre Verärgerung über die extreme Verschlechterung der Flexpreis-Konditionen teile.
Man muss leider davon ausgehen, dass sich die DB in Ihrem AGB-Konvolut ausreichend abgesichert hat.
zu 1) Wenn Hin+Rückfahrt auf einem Ticket sind, zahlt man im Stornofall nur 1x Stornogebühr, auch wenn man Hin- und Rückfahrt storniert. Gerade wenn fraglich ist, ob man eine Reise überhaupt antreten wird, empfehle ich die Buchung auf einem Ticket, da man dann keine doppelten Stornokosten hat.
Ich gebe Ihnen zwar recht, dass die Fälle, wo eine getrennte Buchung sinnvoll ist, deutlich in der Überzahl sind - aber es ist halt nicht so, dass die Zusammenbuchung komplett zweckfrei ist.
zu 2) bis 4) hat meine Vorschreiberin schon eigentlich alles gesagt.
Die Beförderungsbedingungen zielen im Stornofall aus den "ersten Geltungstag der Fahrkarte" ab - und nicht auf das Reisedatum. Und "erster Geltungstag der Fahrkarte" ist bei einem Hin+Rückfahrtticket halt der Tag der Hinfahrt. Das kann man wohl nicht angreifen.
@kabo
zu 1) Da man Flextickets am Tag vor dem 1. Geltungstag bis 23:59 Uhr noch kostenfrei stornieren kann, hat man den von Ihnen erwähnten Stornierungsvorteil bei der Zusammenbuchung von Hin- und Rückfahrt doch nur, wenn diese am selben Tag stattfinden sollen.
Ja, ich weiß.
Aber die meisten Fahrten finden ja so statt, dass Hin+Rückfahrt an einem Tag liegen (besonders bei beruflichen / geschäftlichen Fahrten, auf die ja bekanntlich die meisten Flexpreisfahrten entfallen). Deshalb darf man die Option Hin+Rückfahrt auf ein Ticket zu buchen keinesfalls wegfallen lassen.
Da man ja eh keinen Preisvorteil hat, kann man die Rückfahrt eigentlich auch erst am Reisetag buchen.
Und für umsatzstarke Geschäftskunden mit Business-Account gelten dann ja auch nochmal andere Regeln.
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kabo hat geantwortet
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Bruno3 hat eine neue Frage gestellt
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