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Hallo. Ich bitte um eine definierung des Begriffes flexible umnutzung der FernverkehrsTickets. Heisst das auch das wenn ich heute am 18.1 meine Verbindung auf Grund des Sturmes von München nach Leipzig nicht antreten kann, kann ich stattdessen am Montag von münchen nach Hamm reisen?
Antworten
Deutschlandtouren fallen nicht unter diesen Begriff, Ihr Ticket gilt nach wie vor für die gebuchte Strecke.
P.s . Mein termin kann wegen nicht erscheinen am Freitag morgen nicht mehr in Leipzig gehalten werden und ein anderes findet am Montag in nrw statt.
Für Ihren Fall passt doch der 2. Teil der Kulanzregelung bzw. die entsprechende Regelung der Fahrgastrechte:
"Betroffene Reisende, die ihre bereits gebuchte Reise nicht antreten möchten, können ihre Fahrkarten kostenlos zurückgeben.
Hier finden Sie das entsprechende Erstattungsformular für online gebuchte Fahrkarten : https://www.bahn.de/p/view/service/buchung/erstattung.shtml "
Quelle: https://www.bahn.de/p/view/service/aktuell/fernverkehr.shtml
Dass der Ersatztermin an einem weiter entfernten Ort stattfindet, liegt ja nicht im Verantwortungsbereich der DB, oder? Insofern wäre es auch nicht angemessen, dass die DB Ihnen die Mehrkosten auch noch schenkt, oder?
Vielen herzlichen Dank erstmal für die sxhnellen antworten. Leider Handel es sich um lidl Tickets und so weit ich das aus den Chats vernehme verfallen die lidl code , desweiteren habe ich eine Tour durchs Land vor mir zwecks bewerbungsgespräche. Friedrike bringt mir leider meine Planung durch einander. Statt den aktions code verfallen zu fallen und "nur" das Geld zurück zu bekommen, hatte ich gehofft direkt zum nächsten Gespräch am Montag mein bereizt gebuchtes lidl ticket für die fahrt nach leipzig dann stattdessen nach Hamm ein zulösen.
Nach weiterem Nachdenken über Ihr und zwei anderer Kunden Anliegen, habe ich das nochmal als eine Sammelfrage an das DB Dialog-Team gestellt:
https://community.bahn.de/questions/1551301-dialog-team-lidl-tickets-kulanz-erstattung-friederike
Hallo Teilung,
für Donnerstag, den 18.01.2018 und Freitag, den 19.01.2018 geltende Fernverkehrsfahrkarten behalten ihre Gültigkeit und können entweder kostenfrei storniert oder bis eine Woche nach Störungsende flexibel genutzt werden. Hier wurde bereits auf den zweiten Teil Ihrer Anfrage reagiert. /ka
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