Frage beantwortet
Guten Tag,
ich besitze einen Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen G/B). Im Nahverkehr besitze ich eine Wertmarke. Wie sieht es im Fernverkehr aus, wenn ich z.B. einen Sparpreis "Quer durchs Land" für 29 EUR kaufe? Darf meine Begleitperson entsprechend auch hier kostenfrei mitreisen? Wo kann ich hierzu nähere Informationen finden? Danke für Ihre Informationen. Beste Grüße theater73
Hallo theater73,
vorweg eine Klarstellung:
Sparpreise = Fernverkehr
Quer-durchs-Land-Ticket, ab 44 Euro = Nahverkehr
Somit ist das Quer-durchs-Land-Ticket für Sie nicht nötig, solange Sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind, da es nur im Nahverkehr gilt.
Sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr können Sie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Nähere Infos für Reisende mit Behinderungen auf https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrieref...
Auszüge daraus:
2.1 Gesetzliche Nachteilsausgleiche
b) Beförderung einer Begleitperson/eines Hundes - Merkzeichen "B"
Es gelten die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Hundes nach dem SGB IX.
Danach darf eine Begleitperson und/oder ein Hund kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen und/oder Hunden gilt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr.
2.2 Unternehmerische Vergünstigungen
a) Kostenlose Sitzplatzreservierung - - Merkzeichen "B"
Wenn Sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" besitzen, können wir einen oder zwei Plätze kostenlos für Sie reservieren. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale oder an eine unserer Verkaufsstellen.
Generell empfiehlt sich eine Sitzplatzreservierung auch, wenn Sie sich am Umsteige- oder Zielbahnhof abholen lassen, da Ihr Abholer Sie anhand der Wagen- und Platznummer leichter finden kann.
So erreichen Sie die Mobilitätsservice-Zentrale:
Telefon: 0180/6512512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
Fax: 0180/5159357 (14ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min)
Mail: msz@deutschebahn.com
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Bei Merkzeichen B kann die Begleitperson immer kostenfrei mitreisen - nicht nur im Nahverkehr.
Hallo theater73,
vorweg eine Klarstellung:
Sparpreise = Fernverkehr
Quer-durchs-Land-Ticket, ab 44 Euro = Nahverkehr
Somit ist das Quer-durchs-Land-Ticket für Sie nicht nötig, solange Sie im Besitz einer gültigen Wertmarke sind, da es nur im Nahverkehr gilt.
Sowohl im Nahverkehr als auch im Fernverkehr können Sie eine Begleitperson kostenlos mitnehmen.
Nähere Infos für Reisende mit Behinderungen auf https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrieref...
Auszüge daraus:
2.1 Gesetzliche Nachteilsausgleiche
b) Beförderung einer Begleitperson/eines Hundes - Merkzeichen "B"
Es gelten die Regelungen zur kostenfreien Beförderung einer Begleitperson und/oder eines Hundes nach dem SGB IX.
Danach darf eine Begleitperson und/oder ein Hund kostenlos mitfahren, wenn im Schwerbehindertenausweis ein "B" eingetragen und der Vermerk "Die Notwendigkeit ständiger Begleitung ist nachgewiesen" oder "Die Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson ist nachgewiesen" nicht gelöscht ist (diese Regelung gilt auch, wenn der schwerbehinderte Fahrgast keine Wertmarke besitzt).
Die kostenlose Beförderung von Begleitpersonen und/oder Hunden gilt in allen Zügen des Nah- und Fernverkehrs, auf Buslinien im Nah- und Fernverkehr, in Zügen der sonstigen Eisenbahnen, auf dem Bodensee, Bereich Überlinger See und im Nordseeinselverkehr.
2.2 Unternehmerische Vergünstigungen
a) Kostenlose Sitzplatzreservierung - - Merkzeichen "B"
Wenn Sie auf eine ständige Begleitung angewiesen sind und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen "B" besitzen, können wir einen oder zwei Plätze kostenlos für Sie reservieren. Wenden Sie sich dazu bitte an die Mobilitätsservice-Zentrale oder an eine unserer Verkaufsstellen.
Generell empfiehlt sich eine Sitzplatzreservierung auch, wenn Sie sich am Umsteige- oder Zielbahnhof abholen lassen, da Ihr Abholer Sie anhand der Wagen- und Platznummer leichter finden kann.
So erreichen Sie die Mobilitätsservice-Zentrale:
Telefon: 0180/6512512 (20 ct/Anruf aus dem Festnetz, Tarif bei Mobilfunk max. 60 ct/Anruf)
Fax: 0180/5159357 (14ct/Min. aus dem Festnetz, Tarife bei Mobilfunk ggf. abweichend, max. 42 ct/Min)
Mail: msz@deutschebahn.com
Schon klar!
... mir stellt sich die Frage im Hinblick auf Sparpreise im Fernverkehr. Kann ich bei sämtlichen Sparpreis-Angeboten auch eine Begleitperson GRATIS mitnehmen?
Danke und Gruß
theater73
Hallo theater73,
innerhalb Deutschlands gilt die kostenlose Beförderung einer Begleitperson auch bei den Sparpreisen.
Bei den Sparpreisen Europa, also außerhalb Deutschlands ist dieses je Land zu Prüfen und ggf. eine Nullpreis-Fahrkarte für die Begleitperson ausgestellt wurde, siehe unten
Nähere Infos für Reisende mit Behinderungen auf https://www.bahn.de/p/view/service/barrierefrei/barrieref...
2.2 Unternehmerische Vergünstigungen
d) Vergünstigungen bei Reisen ins Ausland - Merkzeichen "B"
Die meisten Bahngesellschaften unserer Nachbarländer befördern Ihre Begleitperson kostenfrei. Voraussetzung ist die Ausstellung einer Nullpreis-Fahrkarte durch unsere Verkaufsstellen oder die Mobilitätsservice-Zentrale. Dort erhalten Sie auch nähere Informationen, ob Sie bei Ihrer gewünschten Reiseverbindung davon profitieren können. Für Globalpreiszüge gelten abweichende Ermäßigungsregelungen.
Mitnahmeregelungen von Begleitpersonen und Begleithunden im internationalen Verkehr
Durch das am 27.03.2017 veröffentlichte SCIC-NRT-Abkommen werden in Kapitel 17 die Mitnahmeregelungen von Begleitpersonen und Begleithunden im internationalen Verkehr geregelt. Hierbei werden die Teilnahmeländer und spezifischen Bestimmungen verdeutlicht. Dabei werden die Regelungen nach blinden und sehbehinderten Reisenden, Rollstuhlfahrern und anderen Personen mit Behinderungen differenziert.
Weitere Informationen finden Sie im folgenden PDF:
https://www.bahn.de/p/view/mdb/bahnintern/zielgruppen_-_m...
... in Deutschland brauche ich dann für meine Begleitperson keine Nullpreis-Fahrkarte. Stimmt das?
Hallo theater73,
genau in Deutschland reicht Ihr Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen B.
Fehntjer hat geantwortet
ein Unbekannter hat geantwortet
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kabo hat geantwortet
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kabo hat geantwortet
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