Frage beantwortet
Auf dem ausgedruckten Ticket steht: "Ihre Fahrkarte gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) oder ihrer Bahncard". Tatsächlich möchte der Kontrolleur aber eine Bahncard sehen. Was soll dann das Wort "oder" aussagen?
Das mit dem amtlichen Lichtbildausweis steht nur auf den Online-Tickets, die ja beliebig oft ausgedruckt werden können. Da ist es schon nachvollziehbar, dass die Bahn kontrolliert, ob die Person, deren Name auf dem Ticket steht, auch die Person ist, die im Zug sitzt.
Als Besitzer eines Automaten- oder am Schalter gekauften Tickets müssen Sie sich nicht ausweisen. Auf diesen Tickets steht das aber auch nicht drauf.
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Wer ein Ticket mit Bahncardermäßigung hat muss auch im Besitz einer gültigen Bahncard sein und das auch bei einer Kontrolle belegen können.
Es war nicht die Frage, ob eine Bahncard erforderlich ist, sondern, was dieser Satz, insbesondere das "oder" bedeuten soll.
Hallo, wenn du deine Bahnkarte vergessen hast, kannst du deinen Personalausweis zeigen und der Kontrolleur kann über den Namen nachschauen, ob du eine Bahnkarte hast. Besser ist aber, die Bahnkarte direkt dabei zu haben und zu zeigen. Deshalb das "oder". Denke ich, also wissen tue ich es auch nicht.
Gruß Hubert
Vermutlich deckt das "oder" die beiden möglichen Fälle ab: Ticket ohne BC-Ermäßigung (ID-Karte = Lichtbildausweis) oder Ticket mit BC-Ermäßigung (ID-Karte = Bahncard). Es ist also kein "entweder oder" im Falle eines Tickets mit BC-Rabatts.
Wenn man die Bahncard nicht vorzeigen kann gilt:
"Wenn die BahnCard bei der Fahrkartenkontrolle im Zug nicht vorgelegt werden kann, wird zur vorhandenen Fahrkarte ein Betrag von 25% bzw. 50% des Bordpreises nachberechnet. Diese Nachzahlung wird gegen ein Entgelt von 7 Euro erstattet.
Hierfür sind folgende Dokumente erforderlich:
@Hubert
Der Kontrolleur kann anhand der ID nicht feststellen, ob man BahnCard-Besitzer ist.
@Fragesteller
Die Formulierung ist tatsächlich missverständlich. Auf den Tickets mit BC-Rabatt müsste eigentlich stehen: gilt nur mit BahnCard und amtl. Lichtbildausweis. Und ohne den BC-Rabatt: gilt nur mit amtl. Lichtbildausweis.
Hallo Fragesteller123,
wenn Sie ein Ticket mit BahnCard-Rabatt gebucht haben, dann müssen Sie im Zug auch die gültige und auf Ihren Namen ausgestellte BahnCard vorlegen. Zusätzlich kann der Zugbegleiter noch einen Lichtbildausweis verlangen, da auf der BahnCard kein Foto ist. Wenn Sie kein Ticket mit BahnCard-Rabatt gebucht haben, müssen Sie auch keine BahnCard vorlegen. Hier reicht dann die Identifizierung über einen Personalausweis oder Reisepass. /ni
Wozu braucht man denn ohne BC- oder sonstigen Rabatt einen amtlichen Lichtbildausweis. Wenn man eine Karte am Tresen kauft, steht da doch auch kein Name drauf.
Liebe DB,
das war doch nicht die Frage. Ich hatte gefragt, was das "oder" bedeuten soll. Der Text unter "Wichtige Nutzungshinweise sollten doch eindeutig und richtig sein - oder? Wie bereits vorgeschlagen, sollte es sinngemäß heißen: "Wer die Karte mit einem Bahncardrabatt erworben hat muss die Bahncard und einen amtlichen Lichtbildausweis mitführen. Warum man ohne Bahncard- oder sonstigen Rabatt einen amtlichen Lichtbildrabatt benötigt ist auch unklar - am Automaten wird doch auch kein Name auf die Fahrkarte gedruckt.
Das mit dem amtlichen Lichtbildausweis steht nur auf den Online-Tickets, die ja beliebig oft ausgedruckt werden können. Da ist es schon nachvollziehbar, dass die Bahn kontrolliert, ob die Person, deren Name auf dem Ticket steht, auch die Person ist, die im Zug sitzt.
Als Besitzer eines Automaten- oder am Schalter gekauften Tickets müssen Sie sich nicht ausweisen. Auf diesen Tickets steht das aber auch nicht drauf.
Danke - das mit dem Automaten habe ich jetzt kapiert. Bleibt noch die Frage, warum da ein "oder" für Kunden mit Bahncard-Rabatt steht. Warum ändern Sie den Text nicht einfach auf "und", dann wäre doch alles klar.
Wenn man das "oder" durch ein "und" ersetzt, bedeutet das, dass man Beides vorzeigen muss. Dies würde aber auf Tickets ohne BahnCard-Rabatt nicht zutreffen. Hier handelt es sich um einen Text, der auf BahnCard-rabattierten Tickets und auf nicht rabattierten Tickets steht. /ni
Öh, die Antwort der DB ist eher unbefriedigend:
"Wenn man das "oder" durch ein "und" ersetzt, bedeutet das, dass man Beides vorzeigen muss."
Im Text steht doch "gilt", was ja auch richtig ist. Von "vorzeigen" steht da nichts.
Der Text ist so einfach falsch. Und ein Weltkonzern müsste es doch hinbekommen die "Wichtigen Nutzungshinweise" und dazu noch den ersten Anstrich so zu formulieren, dass diese verständlich und inhaltlich richtig sind. Dies schon im Interesse der Kontrolleure, die sonst von den Fahrgästen den Personalausweis ohne Bahncard gezeigt bekommen und dann versuchen können, den Fahrgästen zu erklären, dass das zwar da so steht, aber so nicht gemeint ist.
Ich glaube wir schreiben hier aneinander vorbei. Wenn auf dem Ticket steht "Ihre Fahrkarte gilt nur zusammen mit einem amtlichen Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis) und Ihrer Bahncard", dann muss man doch beides vorzeigen, einen Ausweis UND die BahnCard. Und das würde ja nicht auf die Reisenden zutreffen, die ein Ticket ohne BahnCard gebucht haben. /ni
Ich will hier keinen nerven, aber auf meiner letzten Bahnfahrt am 03.12. stand unser IC mit Weichenstörung in Halle. Alle Reisenden und alle Mitarbeiter waren natürlich genervt, weil es auf unabsehbare Zeit nicht weiter ging. Und dann kam es in unserem Wagen genau zu dieser Diskussion zwischen Reisendem und Kontrolleur. Die Gleichmut und Freundlichkeit von Kontrolleur und Fahrgast waren naturgemäß sehr gering und die Situation für alle im Großraumwagen sehr unangenehm. Und dies, weil ein unbekannter Mitarbeiter es nicht hinbekommt einen unmißverständlichen Satz zu formulieren. Das ist für mich als Bahnfan und zufriedenem Vielfahrer - mit Bahncard - total unbefriedigend.
Der Formulardrucker im Internet weiß doch, ob der Kunde mit oder ohne Bahncard gebucht hat und kann den passenden Satz auswählen. Außerdem kann man doch wohl einen oder zwei Sätze formulieren, die eindeutig sind, z. B.:
"Außerdem kann man doch wohl einen oder zwei Sätze formulieren, die eindeutig sind, z. B.:
Falls die Fahrkarte mit Bahncard gebucht wurde, sind der amtliche Lichtbildausweis und die Bahncard mitzuführen. Die Bahncard ist vorzuzeigen und auf Verlangen auch der amtliche Lichtbildausweis
Wurde die Fahrkarte ohne Bahncard gebucht, so ist der amtliche Lichtbildausweis mitzuführen und vorzuzeigen"
Ja, das könnte man...
Aber wie am Paradebeispel "ZUg fährt nicht täglich,..." und den häufigen Rückfragen dazu sieht, fällt so etwas der DB unendlich schwer."
Liebe Bahn, ich habe mich extra für diese Forum angemeldet, weil ich es gut und wichtig finde, dass die Bahn Services *für* ihre Kunden entwickelt und deswegen *mit* den Kunden zusammenarbeitet. Und die hier geäußerten Kritiken zu dem verwendeten "Behördendeutsch" ist absolut zutreffend. Sie haben es geschafft, dass die (meisten) Zugbegleiter in den letzten 10 Jahren 100% servicefreundlicher wurden, wäre prima, wenn jetzt die Textbausteine bearbeitet würden.
PS und off-topic: Was ist eigentlich aus der Initiative geworden, Laien zur Mitarbeit an den zukünftigen Bahnservices zu beteiligen? War vor gefühlt 1 oder 2 Jahren. Gibt es da ein veröffentlichtes Ergebnis?
"Der Kontrolleur kann anhand der ID nicht feststellen, ob man BahnCard-Besitzer ist."
In der Schweiz geht das einfach am Schalter:
https://www.sbb.ch/de/abos-billette/abonnemente/halbtax.html
Zitat: " Services.
Halbtax auf dem SwissPass vergessen
Haben Sie Ihren SwissPass zuhause oder im Büro vergessen, können Sie am Schalter mit einem amtlichen Ausweis gegen eine Gebühr von 5 Franken eine temporär gültige Karte kaufen"
Offiziell geht das nicht im Zug, sondern nur am Bahnhof. Trotzdem beobachtete ich, wie einmal sogar so eine 2 Tage gültige Karte im Zug ausgestellt wurde.
Lieber GerneZugReisender, welche Initiative meinen Sie genau? Handelt es sich vielleicht um die DB Ideenschmiede? /ch
Liebe DB,
nach nochmaligem Nachdenken hier eine mögliche Erklärung für das "oder-und-Problem". Der Satz auf dem Ticket stammt möglicherweise aus der Zeit, als die Bahncard noch mit einem Bild bestückt war. Dann hätte er ja auch einen Sinn ergeben.
Sei es drum, ich bewundere gerade zwei Sachen:
Für mich beides ein Zeichen dafür, dass die DB AG noch nicht ganz in der Realität eines privatisierten Staatsbetriebes angekommen ist. Ich mache mir mal den Jux und schicke einen Link auf die Seite an Herrn Lutz. Er kann die Sache vielleicht mal anekdotisch verwursten.
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