Frage beantwortet
Ich hatte die Absicht am Freitag Mittag nach Warschau zu fahren. Meine Zugverbindungen fiel aber aus, sowie auch alle anderen Zugverbindungen nach Warschau danach. Somit musste ich am Startbahnhof verweilen und konnte mein bezahltes Hotel nicht antreten. Erstattet mir die Deutsche Bahn mein Hotel für die Nacht?
Da Ihre Hotelbuchung kein Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags ist, wird es dafür wohl keine Erstattung geben, zumal die Bahn für das Unwetter und die dadurch entstandenen Streckenschäden und Zugausfälle u. a. zwischen Berlin und Frankfurt/Oder keine Schuld trifft. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, unter kundendialog@bahn.de einen Kulanzantrag zu stellen, wenn Sie meinen, daß Ihr Fall eine Ausnahme rechtfertigen würde.
Weitere Informationen:
Sturmtief "Xavier": Kulanzregelungen für betroffene Fahrgäste
Das Sturmtief Xavier war einer der schwersten Stürme in den letzten Jahren. Laut Deutschem Wetterdienst hatte er eine derart großen "Wirkkraft", dass der Sturm sicherlich als denkwürdiges Wetterereignis in die Geschichte eingehen wird. Infolge des Sturms sind weiterhin viele Strecken der DB gesperrt, in den kommenden Tagen werden die Verkehre sukzessive anlaufen.
Damit Kunden ihre Reise flexibel gestalten können, gelten Zugtickets für die betroffenen Relationen mit Gültigkeit ab Donnerstag, 5. Oktober vorsorglich bis einschließlich 15. Oktober. Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Zugbindung.
Bei Reiseverzicht können Tickets ohne Gebühr zurückgeben werden:
https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonderkommunikation-...
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen:
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrecht...
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Die Fahrgastrechte reichen lediglich für Verspätungen und eventuelle Belange auf der Fahrt bis zum Zielbahnhof auf Ticket. Darüber hinausgehende Ansprüche gibt es nicht, somit auch für kein gebuchtes Hotel am Zielort, Flug oder sonstiges nicht erreichte.
Da Ihre Hotelbuchung kein Bestandteil Ihres Beförderungsvertrags ist, wird es dafür wohl keine Erstattung geben, zumal die Bahn für das Unwetter und die dadurch entstandenen Streckenschäden und Zugausfälle u. a. zwischen Berlin und Frankfurt/Oder keine Schuld trifft. Es bleibt Ihnen aber unbenommen, unter kundendialog@bahn.de einen Kulanzantrag zu stellen, wenn Sie meinen, daß Ihr Fall eine Ausnahme rechtfertigen würde.
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Sturmtief "Xavier": Kulanzregelungen für betroffene Fahrgäste
Das Sturmtief Xavier war einer der schwersten Stürme in den letzten Jahren. Laut Deutschem Wetterdienst hatte er eine derart großen "Wirkkraft", dass der Sturm sicherlich als denkwürdiges Wetterereignis in die Geschichte eingehen wird. Infolge des Sturms sind weiterhin viele Strecken der DB gesperrt, in den kommenden Tagen werden die Verkehre sukzessive anlaufen.
Damit Kunden ihre Reise flexibel gestalten können, gelten Zugtickets für die betroffenen Relationen mit Gültigkeit ab Donnerstag, 5. Oktober vorsorglich bis einschließlich 15. Oktober. Diese Regelung gilt auch für Tickets mit Zugbindung.
Bei Reiseverzicht können Tickets ohne Gebühr zurückgeben werden:
https://www.bahn.de/p/view/home/info/sonderkommunikation-...
Ergänzend zu den freiwilligen Kulanzregelungen der Deutschen Bahn können Fahrgäste auch die gesetzlichen Fahrgastrechte in Anspruch nehmen:
https://www.bahn.de/p/view/service/auskunft/fahrgastrecht...
ThomasDenkel hat die beste Antwort gegeben
ThomasDenkel hat geantwortet
Elmaran hat geantwortet
Emma1997 hat eine neue Frage gestellt
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