Diese Frage wartet auf Beantwortung
Ich habe heute vergeblich versucht, einen Hotelgutschein einzulösen. Gemäß der Formulierung auf dem Voucher ist eine Buchung des Hotelzimmers über eine kostenpflichtige Telefonnummer möglich. Grundsätzlich verstehe ich diese Möglichkeit als Option, nicht aber als Zwang. Es würde natürlich ansonsten der Zusatz "ausschließlich" oder "...ist zu buchen über..." dies eindeutig machen. Da ich das Hotelzimmer über die Internetseite des Hotels gebucht habe, wurde ich erst im Hotel darüber informiert, dass dieser Gutschein so nicht einlösbar wäre. Die finanziellen nachteile daraus musste ich nun tragen. Da ich jedoch gegen keine Gutscheinbedingung verstoßen habe, bitte ich die DB um Klärung dieses Sachverhalts.
Antworten
Bei Kritik und Anregungen zum Prämienprogramm ist der bahn.bonus-Service der richtige Ansprechpartner. /ki
Und wie ist Ihre Meinung hierzu?
Ich habe Ihren Rat befolgt und die gleiche Frage dort gestellt. Es wird sich nun "schnellstmöglich" um die Beantwortung gekümmert, was nicht heißt, dass seit 5 tagen dort etwas passiert wäre. Wahrscheinlich auch wieder eine fehlinterpretation des Ausdrucks "schnellstmöglich" meinerseits, oder? Fast ein wenig lächerlich...
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