Frage beantwortet
Hallo zusammen,
ich habe vergangenen Freitag eine 160-minütige Verspätung erleben dürfen. Dies war nicht schoen. Es gab kurz nach der umgeleiteten Abfahrt (nachdem kostenfrei Getränke geholt werden konnten-als Service) von Aschaffenburg KEINE Getränke mehr und das bis nach München, obwohl in Würzburg und in Nürnberg je gehalten wurde. Ferner teilte mir einer der Zugbegleiter mit, dass ich mein Formular online per email einreichen kann! Nur finde ich nur Hinweise, dass das Ganze nur postalisch eingereicht werden kann. So nebenbei, ich habe ein Handy-Ticket, dass auch vom Zugbegleiter eingelesen wurde.
Ist es wirklich so, dass in der heutigen Zeit etwas nicht online eingereicht werden kann?
Dass kann es aber in der heutigen Zeit doch nicht sein. Ich habe auch gelesen, dass ich mein Handy-Ticket dann ausdrucken darf. Hier steht einmal ein anderer Zug drauf (ich bin nämlich einen Zug eher gefahren-geht ja dank Flex-Ticket) und desweiteren habe ich ein 1te-Klasse-Upgrade mit 500 bahncard-Punkten gemacht. Bekomme ich auch die Hälfte wieder gutgeschrieben?
Muss ich jetzt wirklich alles postalisch erledigen?
Gruß
MIKE K
Im Ausland ist das kein Problem, in Deutschland schon. Details hier:
https://community.bahn.de/questions/1285844-email-adresse...
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Im Ausland ist das kein Problem, in Deutschland schon. Details hier:
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Servus Leo,
ich habe jetzt schon alles vorbereitet, damit ich das Ganze postalisch verschicken kann. Den Umschlag darf ich auch noch "freimachen".
Komisch ist aber, dass ich ein Ticket ONLINE buchen und bezahlen kann, wenn es um die Erstattung geht, muss der bürokratische Weg gewählt werden.
Gruß
MIKE K
Das Porto müssen Sie nicht selber zahlen.
MikeK, wenn Sie den Vordruck nutzen, brauchen Sie keine Briefmarke, wenn Sie den Brief mit der Deutschen Post verschicken. Ansonsten können Sie die Unterlagen in einem DB Reisezentrum oder an der DB Information abgeben. Das Servicecenter Fahrgastrechte benötigt die Unterlagen und Fahrkarten in physischer Schriftform, da die Kollegen dort keinen automatischen Zugriff auf die Vertriebssysteme der Eisenbahnen hat. Beim Handy-Ticket gibt es eine Ausnahmen: Hier schreiben Sie nur die Auftragsnummer an geeigneter Stelle auf. Das Servicecenter entschädigt für über 50 deutsche Eisenbahnverkehrsunternehmen die entstandenen Verspätungen. /ch
Muss sagen,dass ich ebenfalls überrascht bin, da mir im Zug vom Schaffner gesagt wurde:
"Sie brauchen ja sicherlich kein Fahrgastrechteformular, weil sie das Online machen"
(Saß am Laptop)
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Leo hat geantwortet
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