Diese Frage wartet auf Beantwortung
Da ich gestern wegen des Sturmes meine Reise nach Hamburg in Oldenburg abbrechen musste und nach Hause geschickt wurde, kann ich nun auch das Rückreiseticket (Sparpreis) nicht mehr gebrauchen. Wird das in diesem Fall erstattet und gilt hier auch die Jahresfrist? Habe nämlich erst nächsten Monat Zeit mich darum zu kümmern, da dies nicht das einzige Problem sein wird.
Antworten
Hallo maritil, bei einer zu erwartenden Verspätung am Zielbahnhof von mehr als 60 Minuten oder wenn es kein alternatives Verkehrsmittel gibt, können Sie von der Reise zurücktreten und sich den vollen Fahrpreis erstatten lassen, bei Nutzung einer Teilstrecke sich den nicht genutzten Anteil erstatten lassen oder bei Reiseabbruch und Rückkehr zum Ausgangsbahnhof, sich den bereits genutzten Anteil und den nicht genutzten Anteil erstatten lassen. Die Ansprüche müssen spätestens 1 Jahr nach Ablauf der Geltungsdauer der zugehörigen Fahrkarte geltend gemacht werden. Hier finden Sie noch einmal alle Informationen und das entsprechende Formular. Viele Grüße /an
Bin von Hamburg nach Oranienburg dem 29.10,2017 nicht zurück gefahren mit der Bahn bekomme ich die kosten erstattet ?
Hallo Mark9052, wenn Sie ein Hin- und Rückfahrtticket hatten, nutzen Sie bitte das verlinkte Formular aus unserem anderen Kommentar. /ch
Liebe Besucherin,
lieber Besucher,
mit Ihrer Unterstützung möchten wir die Service-Community weiter verbessern und Sie als Nutzer gerne besser kennenlernen. Wir freuen uns daher, wenn Sie sich ca. fünf Minuten Zeit nehmen, um an unserer Online-Umfrage zur Service-Community teilzunehmen.
Vielen Dank
Ihr Team der Service-Community