Frage beantwortet
Wir saßen im EuroCity auf Plätzen, die für Expressreservierung vorbehalten waren. Eine Stunde nach Abfahrt aus Berlin kam der Zugbegleiter mit Fahrgästen und forderte uns auf, die Plätze zu verlassen, da die Fahrgäste hier reserviert hätten (sie hatten ab Berlin erst einmal im Speisewagen Platz genommen). Auf meinen Einwand, dass sich die Fahrgäste nach Abfahrt nicht gemeldet hätten und nach 15 Minuten die Reservierung verfällt, meinte der Zugbegleiter, das würde bei Expressreservierung nicht gelten, ich solle ihm mal zeigen, wo das stünde, außerdem seien das internationale Fahrgäste, die Anspruch auf ihre Plätze hätten ("haben ja schließlich bis Prag gebucht, wir fahren ja nur nach Dresden") und sowieso er als Zugbegleiter entscheidet, was hier im Zug passiert ("wer wo sitzt, bestimme ich").
Also einerseits die Frage, ob bei Expressreservierung andere Regeln gelten, zweitens die Frage nach den Kompetenzen eines Zugbegleiters. Darf er uns der Plätze verweisen, oder wäre es nicht für die anderen Fahrgäste genauso zumutbar gewesen, ans andere Ende des Zuges zu den freien Plätzen zu gehen?
Für Expressreservierungen gelten keine besonderen Regelungen.
Die Zuweisung von Plätzen fällt in den Aufgabenbereich des "Eisenbahnpersonals". Von daher ist das Verhalten des Zugbegleiters nicht zu beanstanden - so sagt es die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) in Paragraph 13.
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Für Expressreservierungen gelten keine besonderen Regelungen.
Die Zuweisung von Plätzen fällt in den Aufgabenbereich des "Eisenbahnpersonals". Von daher ist das Verhalten des Zugbegleiters nicht zu beanstanden - so sagt es die Eisenbahn-Verkehrsordnung (EVO) in Paragraph 13.
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