Frage beantwortet
Hallo!
Ich bin vor einigen Tagen von Baden-Baden nach Lugano(Schweiz) mit der Bahn gefahren. Meine geplante Rückfahrt war um 19:43, da auf dieser Strecke ein Zug jedoch ausfiel, sagte man mir im Reisezentrum, ich solle früher um 18:11 einen Zug nehmen, sonst würde ich nämlich erst am folge Tag um 6:30 in Baden-Baden ankommen(statt wie geplant um Mitternacht), mit diversen ewig langen Aufenthalten. Trotz eines wichtigen Termins, blieb mir also nichts anderes übrig schon um 18:11 weg zu fahren. Nun wollte ich fragen wie ich in diesem Fall meine Fahrgastrechte geltend machen kann. Vielen Dank für Antworten.
Gar nicht, Fahrgastrechte greifen nur bei verspäteter Ankunft.
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Gar nicht, Fahrgastrechte greifen nur bei verspäteter Ankunft.
Das kann nicht sein, es wäre für mich unzumutbar gewesen 5 Stunden in Basel festzustecken. Außerdem hat man mir auch im Reisezentrum versichert, dass das kein Problem wäre auch in diesem Fall eine Erstattung zu erhalten. Die Frage ist nur was ich dazu tun muss.
anonymous, eine Erstattung im Rahmen Ihrer Fahrgastrechte gelten nur bei verspäteter Ankunft am Zielbahnhof von mindestens 60 Minuten. Wenn Sie sich für eine frühere Alternative entscheiden, wurde dies bereits aus Kulanz gewährt, dass Sie diese Verbindung nutzen können. Sollten Sie dagegen planmäßig oder unterhalb der 60 Minuten Verspätung am Zielbahnhof angekommen sein, gibt es keine anteilige Entschädigung. /ch
Also um eins klarzustellen, ich habe mich nicht für eine frühere Verbindung entschieden, im Reisezentrum hat man mir nur diese Möglichkeit gegeben, hier kann man wirklich nicht von Kulanz sprechen. Ich musste mehr als 1 1/1 Stunden früher losfahren, damit ist für mich ein wichtiger Termin geplatzt, und dann soll ich auch noch dankbar dafür sein dass ich nicht 5 Stunden in Basel warten musste?
Die Fahrgastrechte, die auch gesetzlich geregelt sind, greifen bei Verspätungen am Zielbahnhof. Daher kann es auch keine Entschädigung über die Fahrgastrechte geben, wenn man einen Zug früher nutzt. Gerne können Sie sich aber auch einmal an unseren Kundendialog wenden. Eventuell können die Kollegen hier etwas aus Kulanz machen. /tr
Kann man so pauschal m.E. nicht sagen, durch die frühere Abfahrt existiert die geplante Verbindung nicht mehr, demzufolge kann der Reisende
Verbessert mich, wenn ich falsch liege.
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