Frage beantwortet
Ich reise mit einem IC Ticket erster Klasse nach Koblenz und will mit der RB weiter nach Koblenz-Lützel. Darf ich in der Regionalbahn von Koblenz Hbf nach Koblenz-Lützel die erste Klasse benutzen?
@felixx:
Wo 1. Klasse drauf steht, ist auch 1. Klasse drin; das geht also auf jeden Fall.
@woodstock: Danke, auch @felixx für den Link. Wobei zumindest die Übersichtsseite der Bahn dann nicht ganz eindeutig ist. RB und RE sind in meinen Augen keine "lokalen Verkehrsunternehmen" und auch kein "Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn".
Verbund hin oder her: M.E. war durch diese Nennungen der Nahverkehr der Bahn explizit ausgenommen, d.h. das könnte man eindeutiger formulieren.
Weitere Antworten
Wenn Sie die Option +City auf dem Ticket meinen sollten, dann ja.
Wenn Sie die zubuchbare Option beim Ticketkauf meinen sollten, dann nein.
Ich hänge mich an diese Frage mal an:
Ich ging bisher davon aus, dass man mit "city plus" keine DB-Züge (RE, RB) nutzen kann. In der Übersicht hier:
https://www.bahn.de/p/view/bahncard/vorteile/cityticket.s...
steht:
"Gilt innerstädtisch im Geltungsbereich des City-Tickets mit Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn" und weiter unten ist die Rede von "lokalen Verkehrsunternehmen"
Unanbängig davon, ob 1. oder 2. Klasse:
Dürfte man den RB innerstädtisch überhaupt benutzen? Ich ging bisher davon aus, dass dies *nicht* möglich ist.
Die RE und RB sind Teil der jeweiligen Verbünde und sollten daher auch benutzt werden dürfen.
Ja das geht scheinbar. Nur
ob ich da erste Klasse fahren darf ist die Frage.
@felixx:
Wo 1. Klasse drauf steht, ist auch 1. Klasse drin; das geht also auf jeden Fall.
@woodstock: Danke, auch @felixx für den Link. Wobei zumindest die Übersichtsseite der Bahn dann nicht ganz eindeutig ist. RB und RE sind in meinen Augen keine "lokalen Verkehrsunternehmen" und auch kein "Bus, S-Bahn, U-Bahn und Straßenbahn".
Verbund hin oder her: M.E. war durch diese Nennungen der Nahverkehr der Bahn explizit ausgenommen, d.h. das könnte man eindeutiger formulieren.
Zumindest laut den Beförderungsbedingungen ist bei Benutzung der 1.Klasse ein zusätzliches Ticket erforderlich, in einigen anderen Verbünden wird die Gültigkeit in der 1.Kl. sogar explizit ausgeschlossen.
Hallo Felixx, neben dem City-Ticket für das Stadtgebiet Koblenz (Tarifzone 101-107 des VRM), gilt innerhalb der tariflichen Gleichstellung auch die Nutzung von Nahverkehrszügen (IRE, RE, RB und S-Bahn) bis Koblenz-Lützel. Hier kann dann auch die 1. Klasse bei einer 1.-Klasse-Fahrkarte in den Nahverkehrszügen genutzt werden. /ch
Und was wäre ohne tarifliche Gleichstellung?
Woodstock, die tarifliche Gleichstellung wird hier automatisch für Koblenz angewandt. Da gibt es kein „ohne“, da die zurückgelegte Strecke mit Sicherheit mehr als 30 km oder 100 km sind. Mit der tariflichen Gleichstellung können die Nahverkehrszüge bis Koblenz-Lützel genutzt werden. Mit dem City-Ticket dagegen „neben dem Nahverkehr zusätzlich“ die örtlichen Verkehrsmittel wie Straßenbahn, U-Bahn oder Fähre (sofern vorhanden). Worin liegt denn konkret das Missverständnis? /ch
Bei der Gültigkeit in der 1.Kl bei der zubuchbaren City Option wenn es in einer Stadt keine tarifliche Gleichstellung gibt.
Woodstock, ist mit „zubuchbaren City Option“ das City mobil gemeint? Dies ist eine reguläre Einzelfahrkarte für die 2. Klasse im ÖPNV. Das City-Ticket ist dagegen kostenlos und für BahnCard-Inhaber bei Fahrten ab 100 km inklusive. /ch
Genau die zubuchbare Option war gemeint. Danke für Klarstellung.
Woodstock hat geantwortet
DB hat geantwortet
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