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Die Reservierungen bei 1. Klasse Sparpreisen ist ja nur für die gebuchte Verbindung includiert und änderbar. Wie verhält es sich, wenn ich aufgrund der Sperrung der Rheintalbahn eine andere Verbindung wählen muss mit den Kosten für neue Reservierungen? Werden die erstattet bei geänderter Verbindung bzw. Anschlusszügen? Kann/muss ich bei Onlinebuchung die Bestätigung über die Aufhebung der Zugbindung und andere Streckenplanung im DB-Reisezentrum bestätigen lassen?
Antworten
Hallo ProTransparenz,
eine Bestätigung ist nicht notwendig. Jedoch ist der Besuch des DB Reisezentrums empfehlenswert, damit Ihre Reservierung auf die neue Verbindung umgebucht wird. Dies wird kostenfrei vorgenommen. /ma
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