Frage beantwortet
Gebuchtes Ticket:
ICE100 Basel Bad 19:23 nach über Frankfurt (M) Flughafen Fernbf 22:06
S8 Frankfurt (M) Flughafen Regionalbf 22:32 nach Offenbach (Main) Ost 23:02
In der Schweiz hatte ich vor, folgende Verbindung zu nutzen (Schweizer General-Abo):
S12 Bad Ragaz 16:45 nach Sargans 16:50
ICE1256 Sargans 16:58 nach Zürich 17:53
IC782 Zürich 18:00 nach Basel SBB 18:53
ICE100 Basel SBB 19:13 nach Basel Bad 19:19
Der ICE1256 erreichte Zürich erst um 18:17
Die nächsten Verbindungen waren:
IC580 Zürich 18:34 nach Basel SBB 19:27
ICE4 ab Basel SBB 20:13 nach Basel Bad 20:19
Hier musste ich ein neues Ticket ziehen 54,75€ (Bahncard25)
Da ich den geplanten Zug ohne eigenes Verschulden nicht mehr erreicht habe, möchte ich Fragen,
an wen muss ich mich wenden muss, damit mir der Preis für das neue Ticket erstattet wird?
Nach den deutschen Fahrgastrechten haben Sie keinen Anspruch, denn Fahrgastrechte beziehen sich auf ein Ticket. Ihr DB-Ticket galt ab Basel Bad Bf, also sind Verspätungen, die vor Basel Bad eingetreten sind, (hart gesagt) Ihr eigenes Pech, für dass die DB keine Erstattung leisten muss. Das wäre nur der Fall, wenn Sie ein durchgehendes DB-Ticket von Bad Ragaz nach Offenbach gehabt hätten.
An "Aneinanderstückeln" von verschiedenen Fahrkarten (hier General-Abo und DB-Ticket) wird zu einem Problem, wenn an der Schnittstelle zwischen den Fahrkarten der Anschluss verpasst wird. Da hat der Reisende keine Ansprüche, da es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt.
Wenn überhaupt, dann müssten Sie sich an die SBB wenden - vielleicht sind die schweizer Fahrgastrechte großzügiger.
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Nach den deutschen Fahrgastrechten haben Sie keinen Anspruch, denn Fahrgastrechte beziehen sich auf ein Ticket. Ihr DB-Ticket galt ab Basel Bad Bf, also sind Verspätungen, die vor Basel Bad eingetreten sind, (hart gesagt) Ihr eigenes Pech, für dass die DB keine Erstattung leisten muss. Das wäre nur der Fall, wenn Sie ein durchgehendes DB-Ticket von Bad Ragaz nach Offenbach gehabt hätten.
An "Aneinanderstückeln" von verschiedenen Fahrkarten (hier General-Abo und DB-Ticket) wird zu einem Problem, wenn an der Schnittstelle zwischen den Fahrkarten der Anschluss verpasst wird. Da hat der Reisende keine Ansprüche, da es sich um getrennte Beförderungsverträge handelt.
Wenn überhaupt, dann müssten Sie sich an die SBB wenden - vielleicht sind die schweizer Fahrgastrechte großzügiger.
Auch wenn es etwas teurer ist, lieber ein durchgehendes Ticket bei der SBB buchen oder mehr Zeit in Basel einplanen. Dort kann man GA und Bahncard25 beide als Ermäßigung angeben, bei der DB kann man Online nur eine einzige Ermäßigungskarte angeben.
Das nächste Mal evtl. um einen HOTNAT-Stempel bitten, ich habe da in Bssel aber sehr negative Erfahrungen gemacht:
http://www.railteam.eu/de/fur-ihre-reise/railteam-service...
Bssel = Brüssel, Edit geht nach Bestätigung nicht mehr...
Ich wahr 23 Uhr 30 feuerbacher bahnhof mußte mit dem Taxi heimfahren da kein Verkehr ging bitte die kosten biss Montag mir zu erstatten auf meiner Bank wahr gestern gewesen am 23.5.2017
BITTE EINGANG BESTÄTIGEN !!! NÄCHSTES MAL RICHTEN SIE EIN ERSATZVEHRKEHR EIN VON FEUERBACH NACH LUDWIGSBURG
Hallo Technoboy2007, über diese Service-Community kann niemand Ihre Ansprüche prüfen und entschädigen. Alle Informationen zu den Fahrgastrechten finden Sie auf bahn.de. /ch
DB hat geantwortet
Technoboy2007 hat geantwortet
Leo hat geantwortet
Leo hat geantwortet
Leo hat geantwortet
kabo hat die beste Antwort gegeben
kabo hat geantwortet
hermitdemspam hat eine neue Frage gestellt
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