Frage beantwortet
Am 01.04 habe ich online mein Ticket gebucht. Allerdings konnte ich nicht wie normal bis zu meinem Wunschbahnhof buchen, sondern die Buchung ging nur bis zu den Bahnhöfen die von den ICEs/ICs angefahren wurden. Darauf hin wollte ich mein Ticket per Telefon bestellen, allerdings lag hier das gleiche Problem vor. Die Begründung lag darin, dass am Tag vorher eine Systemumstellung stattfand und man das darauf auftretende Problem noch nicht lösen konnte. Da mein Zug jedoch am folge Tag schon fahren sollte, blieb mir nichts übrig als das Ticket trotzdem zu buchen. Man hatte mir am Telefon jedoch den Tipp gegeben, mein Nahverkehrsticket einzureichen und darauf zu hoffen dass es mir erstattet wird. In meinem Fall war die Strecke von Kiel nach Friedberg und zurück. Die weiteren kosten mit dem RMV an meinen Wunschbahnhof und zurück musste ich selbst tragen, obwohl es üblicherweise möglich ist für den gleichen Preis das Ticket dorthin direkt zu buchen.
Der 1 April war der Samstag an dem im System tatsächlich ein Systemfehler vorlag wo ausschließlich nur Tickets von Fernbahnhöfen zu Fernbahnhhöfen möglich waren ... die Störung mag in etwa bis in die Mittagszeit gegangen sein. - Ich erinnere mich daran das es an diesem Tage möglich gewesen sein sollte die Nahverkehrstickets auch bim Zugbegleiter erwerben zu können.
In diesem Sinne würde ich das Ticket was nict genutzt werden konnte mit dem Bezig genau uf diesen großen Systemfehler genau an diesem Tage zur Erstattung einreichen. Die telefonische Begründung mit Systemumstellung war übrigens auch korrekt. Ich erinnere mich an den Tag genau, da es mich am 1 April führ morgens auch erwischte nicht mal schnell ein Ticket nach Erfurt buchen zu können.
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Der 1 April war der Samstag an dem im System tatsächlich ein Systemfehler vorlag wo ausschließlich nur Tickets von Fernbahnhöfen zu Fernbahnhhöfen möglich waren ... die Störung mag in etwa bis in die Mittagszeit gegangen sein. - Ich erinnere mich daran das es an diesem Tage möglich gewesen sein sollte die Nahverkehrstickets auch bim Zugbegleiter erwerben zu können.
In diesem Sinne würde ich das Ticket was nict genutzt werden konnte mit dem Bezig genau uf diesen großen Systemfehler genau an diesem Tage zur Erstattung einreichen. Die telefonische Begründung mit Systemumstellung war übrigens auch korrekt. Ich erinnere mich an den Tag genau, da es mich am 1 April führ morgens auch erwischte nicht mal schnell ein Ticket nach Erfurt buchen zu können.
Elmaran hat die beste Antwort gegeben
Elmaran hat geantwortet
Katharina123 hat eine neue Frage gestellt
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