Frage beantwortet
Hallo meine Frau war im Krankenhaus und könnte die Fahrt am letzten Wochenende nicht antreffen.Auftragsnummer war die xxx.
Gibt es davon noch eine Rückerstattung?
Mit freundlichen Grüßen
Hans-Georg Kantz
[Bearbeitet von DB am 17.10.2016 um 17.47 Uhr: Auftragsnummer genannt]
Liegt eine entsprechende Versicherung vor?
Falls nicht gelten die regulären Erstattungs bzw. Stornierungsbedingungen
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Liegt eine entsprechende Versicherung vor?
Falls nicht gelten die regulären Erstattungs bzw. Stornierungsbedingungen
Hallo gewinner1467, ich kann mich der Antwort von Bertosch nur anschließen. Sollte es sich um ein Sparpreis-Ticket handeln, gibt es leider keine tarifliche Erstattung mehr. Ist es ein Normalpreis-Ticket, kann dieses gegen ein Entgelt von 17,50 Euro zur Erstattung eingereicht werden. Viele Grüße /ar
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