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Ich habe 3 Monate vor Fahrtantritt mein Ticket gebucht. Diese Verbindung wurde bis zum Fahrtantritt gestrichen, weshalb man sie nicht mehr im Zugplan finden konnte. Nachdem ich beim DB Service war, wurde meine Zugbindung aufgehoben und ich konnte mit einem Zug früher fahren, weshalb ich dann keine Verspätung hatte. Habe ich trotzdem ein Anrecht auf Erstattung, da meine Verbindung nicht mehr existierte?
Antworten
Hallo, was möchten Sie denn erstattet haben, wenn sie noch eine frühere Verbindung genommen haben?
Hallo Miriam96,
laut Fahrgastrechte haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Zug mehr als 60 Minuten später als geplant am Zielort eintrifft. In Ihrem Fall erhalten Sie keine Entschädigung. /fi
Die Erstattung wegen Verspätung gibts in diesem Fall nur, wenn nicht eine frühere sondern eine spätere Verbindung genommen wird und dadurch die Ankunftszeit im Vergleich zur ursprünglichen Buchung mehr als 60 Minuten später erfolgt. Es bestand praktisch die Wahl zwischen früher fahren und dafür pünktlich ankommen oder später fahren und Entschädigung bekommen.
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