Frage beantwortet
Gelten die Fahrgastrechte nur für Verspätungen?
Fahrt am 03.07. IC 2020 von Mainz 01:01 nach Bremen 05:52
Im ganzen Zug war während der gesamten Fahrt (fast 6 St.) die Klimatisierung gestört. Schlimmer noch: die Kühlung mit Gebläse war unregulierbar auf höchster Leistung. Die Zugbegleitung war nicht in der Lage, wenigstens die Klimatisierung bzw. das Gebläse komplett auszuschalten. Man war gezwungen, zusätzliche Kleidung aus dem Gepäck anzuziehen und trotzdem weiter zu frieren.
Hallo heinfix,
tut mir leid, dass Ihre Fahrt nicht wie gewünscht verlaufen ist. Wie ds1603 hier schon schrieb, ist dies kein Fall für die Fahrgastrechte. Diese regeln die Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfällen.
Bei Vorfällen, wie von Ihnen beschrieben, kann man sich aber an unseren Kundendialog wenden. Eventuell haben die Kollegen hier eine Kulanzregelung für Sie. /tr
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Hallo, nein dies ist kein Fall für die Fahrgastrechte, sie sind ja innerhalb der Zeit an Ihr Ziel gekommen. Alleine das regeln die EU Fahrgastrechte.
Hallo heinfix,
tut mir leid, dass Ihre Fahrt nicht wie gewünscht verlaufen ist. Wie ds1603 hier schon schrieb, ist dies kein Fall für die Fahrgastrechte. Diese regeln die Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfällen.
Bei Vorfällen, wie von Ihnen beschrieben, kann man sich aber an unseren Kundendialog wenden. Eventuell haben die Kollegen hier eine Kulanzregelung für Sie. /tr
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