Frage beantwortet
Gibt es einen Stichtag, bis wann die Fahrkarte gebucht sein musste, dass die Zugbindung aufgehoben wird oder gilt das nach wie vor für erst jetzt gekaufte Fahrkarten?
Guten morgen Luensche,
wie bereits geschrieben gelten nur die regulären Fahrgastrechte sofern am bestehenden Fahrplan nichts weiter geändert wird. Sonst würde sich jeder Fahrgast ein Sparpreis kaufen und auf die Bauarbeiten hinweisen und auf die Aufhebung der Zugbindung bestehen. Dann hätte der Sparpreis in der aktuellen (Baustellen)Situation überhaupt keinen Sinn mehr. Sofern die Züge also wie auf dem Fahrschein verkehren, ist die Zugbindung ohne jegliche Ausnahme einzuhalten.
Gruß, Tino!
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Hallo Luensche,
sofern bei Ihrer jetzigen Buchung bereits die Fahrzeiten aktualisiert wurden, so gelten die Fahrgastrechte selbstverständlich nur bei Verspätungen die noch zusätzlich entstehen. Die Zugbindung ist somit nicht automatisch aufgehoben.
Gruß, Tino!
Hall Luensche, einen Stichtag gibt es nicht, denn auch unabhängig von dieser Baumaßnahme gilt: Wenn sich die gebuchte Verbindung bahnseitig ändert, wird Ihre Zugbindung aufgehoben. Sofern die Verbindung, die Sie gebucht haben, nicht mehr existiert, wird auch die Zugbindung aufgehoben. /ti
Es handelt sich hierbei um ein nach dem 15. April gekauftes Ticket. Bisher gibt es die Verbindung noch und ich gehe davon aus, dass der Fahrplan jetzt auch so bestehen bleibt.
Das heißt, ich habe nur Anspruch auf die regulären Fahrgastrechte?
Guten morgen Luensche,
wie bereits geschrieben gelten nur die regulären Fahrgastrechte sofern am bestehenden Fahrplan nichts weiter geändert wird. Sonst würde sich jeder Fahrgast ein Sparpreis kaufen und auf die Bauarbeiten hinweisen und auf die Aufhebung der Zugbindung bestehen. Dann hätte der Sparpreis in der aktuellen (Baustellen)Situation überhaupt keinen Sinn mehr. Sofern die Züge also wie auf dem Fahrschein verkehren, ist die Zugbindung ohne jegliche Ausnahme einzuhalten.
Gruß, Tino!
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